Antrag von Ver.di abgelehnt – Erforderliches öffentliches Interesse liegt vor

Das Verwaltungsgericht Köln hat am heutigen Mittwoch, 5. Dezember 2018, bekanntgegeben, dass der Antrag von Ver.di - Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft, die Sonntagsöffnung am 16. Dezember 2018 in der Kölner Innenstadt anlässlich der Innenstadtweihnachtsmärkte zu verbieten, abgelehnt wird (1 L 2722/18). Die Verkaufsstätten im Bereich der Innenstadt dürfen öffnen.

Das Gericht hat zur Begründung ausgeführt, dass das erforderliche öffentliche Interesse vorliege. Die Weihnachtsmärkte im Innenstadtbereich seien eine im städtischen Leben herausragende Veranstaltung. Sechs verschiedene Weihnachtsmärkte mit über 500 Ständen, die bei konservativer Schätzung vier Millionen Besucher anzögen, befänden sich dort. Angesichts dieser Größenordnung sei es nicht zweifelhaft, dass ein hinreichender räumlicher Zusammenhang zwischen den Weihnachtsmärkten und der Ladenöffnung in dem hier freigegebenen Bereich bestehe, so das Gericht.

Ver.di kann noch beim Oberverwaltungsgericht Münster Beschwerde einlegen.

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