Zum 1. Januar 2020 tritt das Wohngeldstärkungsgesetz in Kraft

Das Wohngeld für Haushalte mit geringem Einkommen soll zum Jahreswechsel steigen. Wohngeld entlastet Haushalte mit niedrigem Einkommen bei den Wohnkosten. Mit einer neuen gesetzlichen Regelung werden zum 1. Januar 2020 die Miethöchstbeträge und die Einkommensgrenzen erhöht. Der Wohngeldbetrag für die einzelnen Haushalte wird somit höher. Dies führt zu einer Entlastung bei den Wohnkosten.   

Das Bundesinnenministerium rechnet nach eigenen Angaben mit einer Steigerung der Fallzahlen um rund 30 Prozent. In Köln werden rund 10.000 Haushalte von der Verbesserung des Wohngeldgesetzes profitieren. Erstmalig wurde eine Dynamisierung in das Gesetz aufgenommen. Das bedeutet, dass das Wohngeld künftig alle zwei Jahre automatisch angepasst wird.  

Haushalte, deren Wohngeldbewilligung über den 1. Januar 2020 hinausgeht, erhalten automatisch einen neuen Bescheid und müssen auf Grund der Gesetzesänderung keinen neuen Antrag stellen. Haushalte, die erstmals zum 1. Januar 2020 einen Antrag stellen möchten, können dies ab sofort bei der Wohngeldstelle des Wohnungsamtes tun.

Weitere Informationen zu den erforderlichen Unterlagen und zur Erreichbarkeit der Wohngeldstelle Stadt Köln - Amt für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit