Dritter Bericht über die Vergütungen der Mitglieder der Geschäftsleitungen
Die Stadt Köln veröffentlicht heute den dritten Bericht über die Vergütungen der Mitglieder der Geschäftsleitungen ihrer öffentlichen Unternehmen. Inhalt dieses Vergütungsberichts sind die im Jahr 2022 gewährten Bezüge aller Geschäftsführungen der direkten Beteiligungen in privater Rechtsform, an denen die Stadt Köln mindestens zehn Prozent der Anteile hält sowie weitere für die Stadt Köln wesentliche mittelbare Beteiligungen.
Hintergrund des Berichts ist ein Ratsbeschluss aus dem Jahr 2020, der eine Aktualisierung des Public Corporate Governance Kodex (PCGK) vorsieht und neue und in Teilen verschärfte Regelungen, insbesondere zu einer verbesserten Transparenz und einer optimierten Zusammenarbeit der Unternehmen mit den Gremien, enthält. Wichtige Unternehmensdaten werden seither der Öffentlichkeit im Internet zugänglich gemacht. Ziffer 3.3.4 des PCGK fordert die Veröffentlichung der Vergütungen der Mitglieder von Geschäftsleitungsorgangen der öffentlichen Unternehmen der Stadt Köln. Seither wird der Vergütungsbericht jährlich erstellt und auf der städtischen Internetseite veröffentlicht. Zudem wird der Vergütungsbericht jedes Unternehmens gemäß Ziffer 1.4.3 PCGK auch auf der jeweiligen Unternehmenshomepage öffentlich zugänglich gemacht.
Mit dem Vergütungsbericht unterstreicht die Stadt Köln in besonderer Weise die Bedeutung von mehr Transparenz in öffentlichen Unternehmen.
Weitere Informationen sind hier abrufbar.