Die 1. Kammer des Verwaltungsgerichts Köln hat in drei heute zugestellten Beschlüssen die für Sonntag, den 9. Dezember 2018 geplanten Sonntagsöffnungen in den Stadtteilen Lindenthal, Rodenkirchen und Sürth abgelehnt und damit dem Begehren der Dienstleistungsgewerkschaft Verdi in den Eilverfahren stattgegeben.
Das Gericht hat zur Begründung ausgeführt, dass die Weihnachtsmärkte in den Veedeln als Anlass für eine Sonntagsöffnung nicht ausreichen, da die Märkte zu klein seien, um in das gesamte Gebiet für die geplante Sonntagsöffnung auszustrahlen. Zum Teil seien auch Größe und Charakter der Veranstaltung nicht bedeutend genug gewesen.
Andere im Gesetz genannte Gründe für eine Ausnahme von der Sonntagsruhe, wie die Belebung von Innenstädten, die Stärkung zentraler Versorgungsbereiche oder der Erhalt eines vielfältigen stationären Einzelhandels, sind nach Auffassung des Gerichts nicht konkret genug.
Die Stadt Köln prüft, ob und gegebenenfalls in welchen Fällen Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht eingelegt werden soll. Die Beschwerde hat keine aufschiebende Wirkung. Das bedeutet, dass die Läden geschlossen bleiben müssen, wenn nicht das Oberverwaltungsgericht NRW vor dem 9. Dezember 2018 die Beschlüsse aufhebt und anders entscheidet.