Nutzung stellt kein erhöhtes Risiko gegenüber anderen Flächen dar

Um eine sichere Nutzung des Rheinboulevards zu gewährleisten, hat die Verwaltung eine gutachterliche Untersuchung der Gefährdungs- und Risikosituation in Auftrag gegeben. Dabei wurden die Alltagssituation, Silvester sowie die Auswirkungen von Veranstaltungen im Norden und Süden des Rheinboulevards betrachtet. Zusammenfassend hat das Gutachten ergeben, dass die geplante Nutzung des Rheinboulevards keine erhöhten Risiken gegenüber dem sonstigen öffentlichen Raum birgt.  

Zur Analyse der Alltagssituation wurden Zählungen an verschiedenen Tagen durchgeführt. Die Gutachter haben festgestellt, dass die dabei beobachtete maximale Besucherzahl von rund 1.200 gleichzeitigen Nutzern im Alltag kein erhöhtes Gefährdungspotenzial darstellt.  

Bei einer maximalen Auslastung der Fläche des Rheinboulevards finden dort bis zu 22.000 Besucher Platz. Hierfür wurde auch unter Berücksichtigung benachbarter Veranstaltungen, beispielsweise von Demonstrationen, einer Kirmes oder den Kölner Lichtern, anhand von Simulationen nachgewiesen, dass eine so genannte Entfluchtung des Rheinboulevards nach den einschlägigen Vorschriften zeitgerecht erfolgt und somit selbst bei Höchstauslastung keine erhöhten Gefährdungen vorliegen.  

Eine deutlich erhöhte Gefährdung für Besucher und Passanten wird allerdings für Silvester vorausgesagt. Die Neigung der Treppe und die Sitzstufen führten dazu, dass sowohl sitzende Besucher als auch auf dem oberen Weg stehende Besucher leicht von Feuerwerkskörpern getroffen werden können. Beim Ausweichen vor umherfliegenden Feuerwerkskörpern bestehe zudem eine erhöhte Sturzgefahr.  

Der Gutachter empfiehlt daher für die Stufen des Rheinboulevards ein grundsätzliches Feuerwerksverbot einzuführen. Ausgehend von Erkenntnissen, die in diesem Jahr an Silvester gesammelt werden, ist die Vorgehensweise am Rheinboulevard für die Folgejahre auch unter Berücksichtigung der rechtlichen Möglichkeiten noch abschließend abzustimmen.  

Für den kommenden Jahreswechsel 2016/2017 ist ein solches Verbot obsolet, da die Treppenanlage des Rheinboulevards ohnehin gesperrt wird. Denn auf der Treppenanlage wird im Auftrag der Stadt ein bengalisches Feuerwerk gezeigt. Der eigentliche Boulevard bleibt offen und die Bastionen an beiden Seiten werden zugänglich sein.  

Für mögliche Veranstaltungen auf dem Rheinboulevard (einschließlich Treppenanlage) ist im Rahmen der Genehmigung ein eigenes Sicherheitsgutachten anzufertigen, das die örtliche Situation abhängig vom Charakter der Veranstaltung bewertet. Gemäß Ratsbeschluss sind dort lediglich nichtkommerzielle Veranstaltungen zugelassen, für die ebenfalls veranstaltungsbezogene Sicherheitskonzepte vorzulegen sind.

Stadt Köln - Amt für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit