Stadt trifft letzte Vorbereitungen für den Straßenkarneval

Von Weiberfastnacht, 27. Februar, bis Aschermittwoch, 5. März 2025, werden in Köln Tausende Jeck*innen die fünfte Jahreszeit feiern – viele von ihnen auf Straßen und Plätzen überall in der Stadt. Die Stadt Köln setzt ein umfassendes mit der Polizei, den Kölner Verkehrs-Betrieben und allen anderen relevanten Akteuren abgestimmtes Sperr- und Sicherheitskonzept um, um die Feiernden zu schützen und im Bereich der Karnevals-Hotspots bestmöglich die Interessen der Anwohner*innen zu wahren. An allen Karnevalstagen wird im Stadthaus ein Koordinierungsstab tagen, in dem neben der Stadt, deren Dienstleister, Landes- und Bundespolizei auch die Kölner Verkehrs-Betriebe, die Abfallwirtschaftsbetriebe und die jeweiligen Veranstalter vertreten sind.
Ordnungsamtsleiter Ralf Mayer:
Karneval ist ein Fest des Frohsinns, auf das sich Tausende Kölner*innen und ebenso Gäste aus Deutschland und aller Welt freuen. Der Frohsinn endet aber da, wo andere in Mitleidenschaft gezogen werden. Deshalb lautet mein Appell: Feiert respektvoll und nehmt Rücksicht auf Eure Mitmenschen. Hauseingänge oder Fassaden sind keine Toiletten. Glasbruch erschwert Rettungsfahrten – und ist auch lange nach Karneval eine Gefahr für Menschen, Tiere und Natur. Bitte vermüllt unsere Stadt nicht. Schützt unsere Grünflächen und werft keine Flaschen achtlos weg. Wir sind für Euch da, damit Ihr sicher Karneval feiern könnt – aber wir gehen auch gegen diejenigen vor, die sich nicht an die rudimentärsten Regeln halten wollen.
Jugendschutz
Wie bereits im Vorfeld des 11.11. werden Mitarbeiter*innen des Amtes für Kinder, Jugend und Familie und des Amtes für öffentliche Ordnung in den Tagen vor Weiberfastnacht gemeinsam Kioskbetreiber und Gastronomie aufsuchen, um über die Jugendschutzgesetze zu informieren. Außerdem werden im Vorfeld und an den Karnevalstagen Testkäufe in Kiosken getätigt.
Gewerbetreibende, die Alkohol oder Tabakwaren an Jugendliche unter 16 Jahren abgeben, müssen mit empfindlichen Strafen rechnen. Wer an Jugendliche unter 16 Jahren Alkohol oder an unter 18-Jährige Spirituosen, Tabak, Vape-Zigaretten oder Nikotinbeutel veräußert, riskiert ein Bußgeld von 500 Euro pro Verkauf und weitergehende ordnungsbehördliche Maßnahmen bis hin zur Schließung des Geschäfts.
Die Stadt Köln hat die Industrie- und Handelskammer Köln, den Deutschen Hotel- und Gaststättenverband und die IG-Gastro angeschrieben und darum gebeten, ihre Mitglieder auf die Bestimmungen zum Jugendschutz aufmerksam zu machen – nicht nur in den Hotspots wie Altstadt oder Zülpicher Straße, sondern stadtweit. Obwohl der Verkauf von Lachgas nicht verboten ist, bittet die Stadt Köln Gewerbetreibende, den Verkauf einzustellen, um die Gesundheit der Jugendlichen nicht zu gefährden.
Für junge Feiernde, die etwa wegen zu viel Alkohols hilfsbedürftig sind, gibt es Angebote des Amtes für Kinder, Jugend und Familie. Im Bereich der Karnevals-Hotspots sind bis zu 22 Streetworker*innen – erkennbar durch rote und grüne Jacken mit der Aufschrift "Streetwork" – unterwegs und kümmern sich um sie. Weitere 20 pädagogische Mitarbeitende des Amtes für Kinder, Jugend und Familie sind im Einsatz, um die Eltern von Minderjährigen, die beim Alkohol- oder Drogenkonsum auffallen, zu kontaktieren, um ihre Kinder abzuholen.
Um die Ärzte in einem für Weiberfastnacht eigens eingerichteten Notfallversorgungszentrum zu unterstützen, wird das Amt für Kinder, Jugend und Familie dort mit zwei Mitarbeitenden im Einsatz sein, um Jugendliche nach einer ersten Ausnüchterung ihren Eltern zuzuführen.
Auf Instagram appellieren das Kooperative Kinder- und Jugendbüro und die Stadt Köln an Jugendliche und junge Erwachsene, respektvoll zu feiern und fordern sie zu einem umsichtigen Umgang mit Alkohol auf. Informationen über Beratungs- und Unterstützungsangebote für Jugendliche, die Hilfe benötigen, gibt es ebenfalls auf Instagram und unter Sucht - Stadt Köln (stadt-koeln.de).
Die Stadt Köln appelliert ebenso an die Eltern, mit ihren Kindern im Vorfeld über Alkoholkonsum und dessen Risiken zu sprechen. Eltern sollten sich mit der Frage befassen, wo ihr Kind sich aufhält, wann es zuhause ankommen soll und in welcher Verfassung es sich bei seiner Heimkehr befindet.
Glasverbotszone gilt nun auch im Grüngürtel
Um Verletzungen von Menschen und Tieren zu vermeiden und die Umwelt zu schonen, wird das Glasverbot in diesem Jahr auf den Inneren Grüngürtel zwischen Luxemburger und Aachener Straße ausgeweitet. Die AWB stellen zusätzliche Glascontainer auf, damit Flaschen vorschriftsmäßig entsorgt werden. Eine neue Karte weist auf die neue Glasverbotszone hin. Das Glasverbot gilt Weiberfastnacht von 10 bis 20 Uhr und von Freitag bis Rosenmontag von 11 bis 21 Uhr.
Zugangsbegrenzung und Glasverbot im "Kwartier Latäng" (Bereich Zülpicher Straße)
Zum Schutz der Anwohner*innen und damit der Bereich nur so voll wird, dass Rettungseinsätze jederzeit möglich bleiben, wird die Stadt Köln das Viertel wie bereits in den vergangenen Jahren absperren. Eingänge für Feiernde befinden sich im Bereich der Unimensa und an der Roonstraße/Ecke Beethovenstraße. Passierbar ist in diesem Jahr die Heinsbergstraße zwischen Kyffhäuser- und Zülpicher Straße. Für Anwohnende, Gewerbetreibende und deren Beschäftigte sowie Karteninhaber*innen von geschlossenen Gesellschaften wird es separate Eingänge geben. Anwohnende erhalten mit einem Ausweisdokument an allen Sperren Zugang. Ihnen wird aber empfohlen, den Zugang aus Richtung Unimensa zu meiden. Für Gewerbetreibende, an die die Stadt Köln Armbändchen verteilt, sind speziell ausgeschilderte Zugänge vorgesehen. Gleiches gilt für Gäste geschlossener Gesellschaften in Gastronomiebetrieben, wenn sie ihre Eintrittskarte vorlegen.
Ebenfalls aus Sicherheitsgründen gilt auch im Kwartier Latäng ein Glasverbot, das aufgrund der Erfahrungen im vergangenen Jahr zeitlich ausgeweitet wird. Flaschen oder andere Behältnisse aus Glas dürfen an Weiberfastnacht von 8 Uhr bis 8 Uhr am Folgetag, Karnevalsfreitag von 15 Uhr bis Samstag um 8 Uhr sowie Samstag von 12 Uhr bis Sonntag um 8 Uhr nicht mitgebracht werden. Rosenmontag gilt das Glasverbot von 15 Uhr bis 8 Uhr am Dienstag. Flascheninhalte können an den Sperren in Plastikbehältnisse umgefüllt werden. Nicht erlaubt ist zudem die Mitnahme von Musikboxen und sperrigen Gegenständen wie Handkarren.
Für den Fall, dass zu viele Feiernde die Zülpicher Straße ansteuern sollten, hat die Stadt Köln auf der nahegelegenen Uniwiese eine Ausweichfläche eingerichtet, die Teil des Sperr- und Sicherheitskonzeptes zur Abwehr von Gefahren ist. Die Nutzung und musikalische Bespielung dieser Ausweichfläche erfolgt lediglich temporär und vom Band. Alkohol wird nicht ausgeschenkt. Damit die Wiese geschützt wird, lässt die Stadt Köln sie von einer Fachfirma mit Platten abdecken und stellt ausreichend Müllbehälter und Toiletten bereit. Die Bereiche der Uniwiese, die nicht genutzt werden können oder sollen, sind abgesperrt. An den übrigen Karnevalstagen gibt es keine Bespielung der Fläche, der Bodenschutz und die Absperrung bleiben allerdings erhalten, ebenso wie die Toiletten und Müllbehältnisse.
Glasverbotszone Altstadt
In der Altstadt gilt wie an Karneval seit Jahren üblich ein Glasverbot: Weiberfastnacht von 8 Uhr bis Karnevalsfreitag um 8 Uhr. Karnevalssamstag von 12 bis Karnevalssonntag um 8 Uhr. In der Südstadt wird zwischen Weiberfastnacht um 8 Uhr bis 8 Uhr des Folgetages um einen freiwilligen Glasverzicht gebeten.
Konsequentes Vorgehen des Ordnungsamtes
Mehr als 300 Mitarbeiter*innen des Ordnungsamtes sind an den Karnevalstagen im Einsatz, um gemeinsam mit der Polizei auf der Straße, aber auch im Koordinierungsstab für Sicherheit und Ordnung zu sorgen. Rund 1.200 Mitarbeitende eines privaten Sicherheitsunternehmens unterstützen bedarfsorientiert die Arbeit des Ordnungsamtes und wurden von der Stadt Köln mit der Glas- und Einlasskontrolle an den Zugängen und der Sicherung von Straßensperren beauftragt. Diese Sicherheitskräfte tragen Westen mit Nummern, die eine eindeutige Identifikation möglich machen.
Toiletten- und Müllkonzept
In den Hotspots wird die Stadt Köln rund 1.000 mobile Toiletten/Urinale platzieren, davon rund 670 Toiletten im Kwartier Latäng. Darüber hinaus betreibt sie temporär Toilettencontainer des Festkomitees. Die AWB werden an den Hotspots und entlang der Ausweichflächen 750 orangefarbene Eventtonnen mit 240 Litern Fassungsvermögen aufstellen – das sind fast doppelt so viele wie 2024. Auf den Ausweichflächen weisen Banner auf die Entsorgungsstationen hin.
Hilfe für Betroffene von sexualisierter Gewalt im öffentlichen Raum
Bei akuter Bedrohung ist die Polizei unter der Nummer 110 erreichbar. In der EDELGARD-map sind Schutzorte hinterlegt. Die Öffnungszeiten der Beratungsstellen an den Karnevalstagen können der beigefügten Übersicht entnommen werden.
Das Hilfetelefon "Gewalt gegen Frauen" ist ein bundesweites Beratungsangebot für Frauen, die Gewalt erlebt haben oder akut erleben. Unter der Nummer 116 016 und via Online-Beratung unterstützen die Mitarbeiterinnen Betroffene aller Nationalitäten, mit und ohne Behinderung – 365 Tage im Jahr, rund um die Uhr.
Feuerwehr/Rettungsdienst/Unfallhilfsstellen
Während des gesamten Straßenkarnevals rechnet die Feuerwehr mit einem erhöhten Einsatzaufkommen, insbesondere im Rettungsdienst. Daher verstärkt die Leitstelle der Feuerwehr ihr Personal mit zusätzlichen Leitstellendisponent*innen, stellt eine höhere Verfügbarkeit von Rettungsdiensteinsatzfahrzeugen sicher und nimmt an Weiberfastnacht und Rosenmontag eine temporäre Rettungswache am Rautenstrauch-Joest-Museum in Betrieb. In der Altstadt, am Kwartier Latäng und entlang des Rosenmontagszuges beobachten Feuerwehrleute die Situation, um bei Bedarf frühzeitig einzugreifen.
Sowohl haupt- als auch ehrenamtliche Einsatzkräfte der Feuerwehr sowie Hunderte Mitarbeitende der Hilfsorganisationen Arbeiter-Samariter-Bund (ASB), Deutsches Rotes Kreuz (DRK), Deutsche Lebens-Rettungs-Gesellschaft (DLRG), Johanniter-Unfall-Hilfe (JUH), Malteser Hilfsdienst (MHD) und der Firma Falck sind während der „tollen Tage“ im Einsatz. Sie besetzen über den gesamten Zeitraum folgende Unfallhilfsstellen (UHS):
Weiberfastnacht:
Rathenauplatz, Roonstraße, Dasselstraße, Bachemer Straße, Zülpicher Wall, Luxemburger Straße, Hans-Weyer-Weg, Frankenwerft, Am Leystapel, Bechergasse und Heumarkt
Karnevalsfreitag:
Roonstraße, Dasselstraße (ab 15 Uhr)
Karnevalssamstag:
Roonstraße, Dasselstraße (ab 15 Uhr)
Karnevalssonntag:
Roonstraße, Dasselstraße (beide ab 15 Uhr), An St. Katharinen, Heumarkt, Neumarkt, Komödienstraße (ab morgens)
Rosenmontag:
Roonstraße, Dasselstraße, An St. Katharinen, Heumarkt, Neumarkt, Kurt-Hackenberg-Platz, Komödienstraße
Da die umliegenden Krankenhäuser voraussichtlich stark ausgelastet sein werden, richtet die Feuerwehr an Weiberfastnacht und Rosenmontag am Berufskolleg Humboldtstraße – Standort: Perlengraben 101 (Köln-Innenstadt) – ein Notfallversorgungszentrum (NVS) ein. Dort betreut das Rettungsdienstpersonal Patient*innen, die lediglich eine medizinische Überwachung benötigen, bis sie selbstständig oder in Begleitung nach Hause gehen können.
Bitte beachten Sie für einen sicheren Karneval noch folgende Hinweise:
- Trinken Sie nicht übermäßig viel Alkohol.
- Nehmen Sie zwischendurch immer wieder alkoholfreie Getränke zu sich.
- Achten Sie auf sich und andere Jecken. Bei gesundheitlichen Problemen suchen Sie umgehend eine Unfallhilfsstelle (UHS) auf, sprechen einen Sanitätsfußtrupp an oder wählen den Notruf 112 der Feuerwehr Köln.
- Machen Sie Platz für Einsatzkräfte, damit diese schnell helfen können.
- Verzichten Sie auf Karnevalskostüme mit brennbaren Materialien oder leicht entzündlichen Accessoires.
- Halten Sie bei den Umzügen immer genug Abstand zu den Festwagen. Achten Sie hier besonders auf Kinder.
- Beachten Sie die Hinweise der Stadt Köln zur Zugänglichkeit der Veranstaltungsbereiche.
Die Feuerwehr Köln wünscht allen Jecken einen tollen Fasteleer
Verlorene Hausschlüssel & Co im Fundbüro abholen
Wer etwas verloren oder gefunden hat, kann sich auch an den Karnevalstagen an das Fundbüro der Stadt Köln, Ottmar-Pohl-Platz 1, in Kalk wenden. Es ist an Weiberfastnacht von 8 bis 11 Uhr geöffnet, Karnevalsfreitag von 8 bis 12 Uhr und Karnevals-Dienstag von 8 bis 12 sowie von 13 bis 16 Uhr. Rosenmontag bleibt das Fundbüro geschlossen. Eine telefonische Auskunft ist über das Bürgertelefon 0221 / 2210 möglich. Nur gegen Vorlage eines gültigen Personalausweises ist eine Herausgabe von Fundgegenständen möglich. Bei Abholung einer Fundsache durch Dritte ist zusätzlich die Vollmacht und die Kopie des Personalausweises der*des Verlierer*in nötig. Auch der Abholende muss einen gültigen Personalausweis vorlegen. Ein verlorenes Handy wird nur herausgegeben, wenn der*die Besitzer*in die IMEI-Nummer vorweisen kann. Diese steht auf den Kaufbelegen oder im Handy selbst.
Im Notfall kann man sich an den Karnevalstagen auch an die Polizei 0221 / 229-0 wenden.
Erhebliche Verkehrseinschränkungen
Um Gefahrensituationen zu vermeiden, Toiletten sowie notwendige Absperrungen zu positionieren und den Zügen und Veranstaltungen einen störungsfreien Ablauf zu garantieren, werden in Teilbereichen bereits ab 17. Februar 2025 zahlreiche Halteverbote eingerichtet.
Die Stadt Köln appelliert an alle Verkehrsteilnehmer*innen, ihre Fahrzeuge außerhalb der gesperrten Bereiche zu parken und die Sonderbeschilderung frühzeitig zu beachten, da andernfalls ihre Autos, aber auch im Weg stehende Zweiräder, abgeschleppt werden müssen.
Allein um die Sperrungen für den Rosenmontagzug vorzunehmen und zum Beispiel Absperrbaken anzubringen, Pfosten zu entfernen und Schilder aufzustellen, sind über 50 Mitarbeitende der zwei städtischen Bauhöfe bis zu drei Wochen vor und nach Karneval im Einsatz.
Eine Übersicht über gesperrte Straßen
Außerdem sind folgende Links hilfreich:
An Karneval unterwegs in Köln - Stadt Köln
Karneval 2025 – Sperrungen im Bereich Altstadt und Zülpicher Straße - Stadt Köln
Karneval 2025 – Sperrungen entlang des Zugwegs - Stadt Köln
Straßensperrungen im Kwartier Latäng
Die Roonstraße wird zwischen Lindenstraße und Barbarossaplatz aus logistischen Gründen bereits ab Mittwoch, 26. Februar, 12 Uhr, für den allgemeinen Fahrzeugverkehr gesperrt.
Darüber hinaus werden am Donnerstag, 27. Februar, ab 6 Uhr, bis voraussichtlich 28. Februar, 4 Uhr, im Kwartier Latäng für den allgemeinen Kfz-Verkehr folgende Straßen gesperrt:
- Luxemburger Straße ab Barbarossaplatz in Fahrtrichtung stadtauswärts
- Zülpicher Straße zwischen Universitätsstraße und Zülpicher Platz
- Hohenstaufenring zwischen Lindenstraße und Barbarossaplatz
- Rathenauplatz, Boisseréestraße, Görresstraße, Lochnerstraße, Meister-Gerhard-Straße, Heinsbergstraße, Kyffhäuserstraße, Hochstadenstraße, Dasselstraße, Moselstraße, Engelbertstraße (zwischen Roonstraße und Beethovenstraße), Zülpicher Wall, Meister-Ekkehart-Straße und Wilhelm-Waldeyer-Straße.
Je nach Andrang der Feiernden werden bei Bedarf im Laufe des Tages die Luxemburger Straße ab Universitätsstraße auch in Fahrtrichtung stadteinwärts sowie die Bachemer Straße/Lindenstraße in beide Fahrtrichtungen gesperrt.
An den übrigen Karnevalstagen orientieren sich die Verkehrssperren an dem jeweiligen Aufkommen an Feiernden sowie den Glasverbotszeiten. Sie werden jeweils eine Stunde vor Beginn des Glasverbots eingerichtet und lageabhängig aufgehoben, sobald die Fahrbahnen geräumt und gereinigt sind. Sonntags wird der Verkehr nur bei Bedarf gesperrt.
Autofahrer*innen sollten den gesamten Innenstadtbereich weiträumig umfahren beziehungsweise P+R-Plätze anfahren und den ÖPNV nutzen.
Einschränkungen im Bus- und Bahnverkehr
Das Sicherheits- und Sperrkonzept legt besonderen Wert darauf, den öffentlichen Personennahverkehr aufrechtzuerhalten. Dennoch wird es Einschränkungen geben. Die Stadtbahnlinie 9 wird ab den Morgenstunden an Weiberfastnacht in beiden Fahrtrichtungen über die Aachener Straße und die Gürtelstrecke umgeleitet. An den übrigen Karnevalstagen erfolgt die Trennung situationsabhängig. Die Stadtbahnlinien 12 und 15 fahren den üblichen Linienweg, wobei die Haltestelle Zülpicher Platz nicht mehr angefahren wird. Die Stadtbahnlinie 18 wird an Weiberfastnacht zwischen 8.30 Uhr und 3 Uhr am Folgetag zwischen den Haltestellen Weißhausstraße und Barbarossaplatz getrennt.
Fahrverbot für Lkw über 7,5 Tonnen
Wie an anderen Tagen auch, gilt in der Kölner Innenstadt ein Fahrverbot für Lkw ab 7,5 Tonnen. Weitere Informationen, auch zu Ausnahmegenehmigungen von diesem Fahrverbot, finden Sie hier: