Händler erhalten Planungssicherheit für die kommenden fünf Jahre
Der Rat der Stadt Köln hat heute, 22. November 2018, die Laufzeit der Verträge auf dem sogenannten Kerngelände des Großmarktes bis zum 31. Dezember 2023 für Händlerinnen und Händler verlängert. Gleichzeitig hat der Rat die Verwaltung beauftragt, notwendige Instandsetzungsmaßnahmen auf diesem Gelände durchzuführen und hat zusätzliche Haushaltsmittel in Höhe von 1.740.000 Euro bereitgestellt.
Die Verlängerung der Laufzeit ist deshalb notwendig geworden, da ein Ratsbeschluss aus dem Jahre 2007 eine Verlagerung des Großmarktes im Jahr 2020 vorsah. Vor dem Hintergrund der aktuell laufenden Bauleitplanverfahren "Parkstadt Süd" und "Frischezentrum Marsdorf" besteht jedoch keine zwingende Notwendigkeit für die Freistellung des Kerngeländes bis Ende des kommenden Jahres.
Für Oberbürgermeisterin Henriette Reker ist es von großer Bedeutung, den Händlerinnen und Händlern auf dem Kerngelände unternehmerische Sicherheit zu geben. Mit diesem Ratsbeschluss ist jetzt die Grundlage gelegt für weitergehende Gespräche der Verwaltung mit den Händlerinnen und Händlern.
Zu den Instandsetzungen gehören vorrangig Arbeiten an Tragwerk und Dach der denkmalgeschützten Markthalle und der Elektroleitungen sowie der Dichtheitsprüfung der Kanalisation des Großmarktgeländes. Nach dem gegenwärtigen Stand der Planung können die erforderlichen Maßnahmen bei laufendem Betrieb, also ohne Unterbrechung der Verkaufsgeschäfte in der Großmarkthalle, durchgeführt werden.