Kulturamt stärkt Tanzstrukturen – Planungssicherheit bis zum Jahr 2020
Die Stadt Köln unterstützt freie Tanzensembles und Tanzspielstätten mit einer dreijährigen Konzeptionsförderung von insgesamt 140.000 Euro jährlich. Eine entsprechende Ausschreibung erfolgt alle drei Jahre. Der Rat der Stadt Köln hat in seiner Sitzung am Dienstag, 14. November 2017, beschlossen, diesen Betrag für die Förderung von drei freien Tanzensembles sowie einer Tanzspielstätte bereitzustellen.
Vorbehaltlich der zukünftigen Haushaltsplanung werden die Förderungen jährlich für den Zeitraum 2018 bis 2020 zur Verfügung gestellt. Ab 2018 werden erstmalig vier statt drei Institutionen mit der Konzeptionsförderung unterstützt. Hierfür hat die Stadt Köln das Budget für die Tanzförderung um 35.000 Euro aufgestockt. Die mit jeweils 35.000 Euro jährlich veranschlagte Konzeptionsförderung erhalten die Ensembles Mouvoir e.V./Stephanie Thiersch, Michael Douglas Kollektiv und Emanuele Soavi Incompany GbR, sowie die Tanz- und Produktionsstätte TanzFaktur U.G. Ziel der Förderung ist es, Kölner Tanzensembles und Spielstätten von herausragender künstlerischer Qualität eine deutlich verbesserte Planungssicherheit für ihre Weiterentwicklung – sowohl in künstlerischer als auch in struktureller Hinsicht – zu ermöglichen. Der städtische Tanzbeirat, bestehend aus drei gewählten Tanzexpertinnen und der Tanzreferentin des Kulturamtes, hat nach der Beurteilung der eingegangenen Bewerbungen die Vorschläge zur Förderung erarbeitet. Förderkriterien waren unter anderem eine hohe Professionalität in künstlerischer und organisatorischer Hinsicht, ein eindeutiger Arbeitsschwerpunkt in Köln sowie der Nachweis mehrjähriger erfolgreicher Tätigkeit im Bereich des zeitgenössischen Tanzes.
Erstmalig vergibt das Kulturamt 2018 zudem eine Ko-Finanzierung zur Bundesförderung Tanzpakt Stadt-Land-Bund. Diese Ko-Finanzierung wird unter der Maßgabe einer Bundesförderung genehmigt. Hierfür wurden die beiden Ensembles Mouvoir e.V./Stephanie Thiersch und Overhead Project / Behren & Patschovsky GbR sowie die Produktionsstätte TanzFaktur U.G ausgewählt. Auch hier votierte der Tanzbeirat. "Im Zuge der Budgetaufstockung für die Förderung der freien Szene in Köln kann das Kulturamt 2018 deutlich mehr Fördermittel in Tanzstrukturen investieren. Das ist ein sehr wichtiger Schritt, auf den die Szene zu Recht lange gewartet hat. Köln hat sehr gute Ensembles und Strukturen, die durch diese Förderung, die durch Land und Bund flankiert werden sollen, sehr viel nachhaltiger arbeiten können", so Kulturamtsleiterin Barbara Foerster.
Planungssicherheit erhält auch das Kulturwerk des Bundesverbandes Bildender Künstler Köln e.V. (BBK Köln). Es erhält weiterhin eine Strukturförderung bis zum Jahr 2020. Die Stadt unterstützt den BBK Köln bereits seit 2015 mit einer dreijährigen Strukturförderung, die sich auf einen jährlichen Zuschuss von 30.000 Euro beläuft. Diese institutionelle Förderung wurde mit dem Beschluss des Rates nun um weitere drei Jahre bis 2020 verlängert.
Der BBK ist schwerpunktmäßig Dienstleister für die Kölner Kunstschaffenden, Ansprechpartner bei der Beratung von Künstlerinnen und Künstlern und deren Interessenvertretung, sowie Organisator der jährlich stattfindenden "Offenen Ateliers" in Köln. Der BBK verwaltet und aktualisiert zudem die Onlineplattform die gemeinsam mit dem Kulturamt der Stadt aufgebaut wurde. Außerdem organisiert der BBK Köln mit zunehmendem Erfolg ein ganzjähriges Ausstellungsprogramm im "MATjÖ – Raum für Kunst". Die Auswahl der Künstlerinnen und Künstler erfolgt über einen "Open Call", zu dem jüngst über 150 Bewerbungen eingegangen sind. Die Verlängerung der Strukturförderung wurde vom Fachbeirat Bildende Kunst befürwortet, der in seiner positiven Einschätzung besonders das Ausstellungsprogramm des "MATjÖ" und die gelungene Vernetzung mit anderen Akteurinnen und Akteuren der Kunstszene hervorgehoben hat.