Erstmals Aufwendungen von jährlich über 6 Milliarden Euro – strikter Konsolidierungs-kurs notwendig
Der Rat der Stadt Köln hat am heutigen Donnerstag, 13. Februar 2025, den Doppelhaushalt 2025/2026 einschließlich der mittelfristigen Finanzplanung bis zum Jahr 2029 beschlossen. Der Haushalt sieht Aufwendungen in einer Gesamthöhe von 6,46 Milliarden Euro in 2025 und 6,70 Milliarden Euro in 2026 vor (zum Vergleich: 5,89 Milliarden Euro in 2024). Dem stehen Erträge in Höhe von 6,06 Milliarden Euro in 2025 und in Höhe von 6,21 Milliarden Euro in 2026 gegenüber. Da die Aufwendungen die Erträge deutlich übersteigen, schließt der Haushalt in beiden Jahren mit einem Defizit. Das geplante Minus beläuft sich auf 399,34 Millionen Euro im Jahr 2025 und auf 443,80 Millionen Euro im Jahr 2026. Auch der Ausblick in den Folgejahren, der so genannten mittelfristigen Finanzplanung, bleibt negativ, auch wenn sich die Defizite sukzessive verringern. Obwohl die Stadt Köln in Folge einer guten Haushaltswirtschaft in den vergangenen Jahren derzeit noch über eine so genannte Ausgleichsrücklage verfügt, mit der Defizite etwas abgefedert werden können, wird sich das Eigenkapital der Stadt in den kommenden Jahren deutlich verringern. Die Ausgleichsrücklage wird voraussichtlich 2025 aufgezehrt sein. Die Allgemeine Rücklage verringert sich in den beiden Haushaltsjahren planerisch um 7,7 Prozent in 2025 und 4,99 Prozent in 2026.
Um die Höhe des Defizits zu begrenzen und die Genehmigungsfähigkeit des Haushalts durch die Bezirksregierung sicherzustellen, hat die Verwaltung umfangreiche Gegensteuerungsmaßnahmen erarbeitet und im Haushalt berücksichtigt. Gleichwohl kann der gesetzlich geforderte Haushaltsausgleich – wie in einer Vielzahl von Kommunen – in den kommenden Jahren nicht erreicht werden. Die Stadt Köln setzt daher im Doppelhaushalt 2025/2026 die durch die Landesregierung geschaffenen Instrumente des Globalen Minderaufwands (ab 2026) und des Verlustvortrags (in den Jahren 2026 und 2028) ein. Hierdurch erhalten Verwaltung und Politik die notwendige Zeit, den politischen Austausch über die Fortsetzung des Konsolidierungskurses zu führen und die erforderlichen weiteren Gegensteuerungsmaßnahmen zu entwickeln. Diese Aufgabe steht Köln in den kommenden Jahren weiter bevor.
Dem Beschluss des Haushalts sind ein umfangreicher verwaltungsinterner Haushaltsaufstellungsprozess und die intensive Beratung durch die politischen Gremien vorausgegangen. Sobald die Bezirksregierung Köln als Kommunalaufsichtsbehörde den Haushalt genehmigt hat und damit die finale Haushaltssatzung veröffentlicht werden kann, endet die seit Jahresbeginn bestehende vorläufige Haushaltsführung, während der die Stadt Köln nur eingeschränkt handlungsfähig ist.
Stadtkämmerin Prof. Dr. Dörte Diemert:
Der Haushaltsbeschluss ist ein wichtiger Meilenstein in einem kräftezehrenden Prozess unter schweren Rahmenbedingungen. Das hat von allen Beteiligten Zugeständnisse und Kompromisse und viele schmerzhafte Entscheidungen erfordert. Ich bin daher sehr froh, dass der Haushalt heute beschlossen wurde. Eine kleine Atempause ist uns aber erst vergönnt, wenn wir die Genehmigung durch die Bezirksregierung in den Händen halten. Und auch danach werden wir sehr diszipliniert haushalten und die weiteren Konsolidierungsschritte erarbeiten müssen. Nur so werden wir unsere Handlungsfähigkeit auch langfristig sichern können.
Oberbürgermeisterin Henriette Reker:
Ich bin erleichtert, dass es uns gelungen ist, einen genehmigungsfähigen Haushalt vorzulegen. Denn nur ohne Nothaushalt bleiben wir als Stadt handlungsfähig und sind nicht gezwungen, freiwillige Angebote und Leistungen weitgehend einzustellen. Dass wir Förderungen aufrechterhalten und wichtige Schwerpunkte bei Bildung und Schulbau, Digitalisierung und Modernisierung der Infrastruktur setzen, darf aber nicht über die dramatische Finanzlage hinwegtäuschen, in der sich Köln – wie fast alle Kommunen – befindet. Ohne eine auskömmliche Finanzierung durch Bund und Land können die Kommunen ihre Aufgaben nicht mehr erledigen. Mit einer ernstzunehmenden Folge: Wenn die Bürgerinnen und Bürger in den Städten und Gemeinden, die Keimzellen der Demokratie sind, erleben, dass staatliches Handeln nicht funktioniert, verlieren sie das Vertrauen in die Funktionsfähigkeit unseres demokratischen Staates insgesamt.