Verlängerung auf Antrag um ein bis zwölf Jahre möglich
Auf den Kölner Friedhöfen Chorweiler, Deutz, Dünnwald, Kalk, Lehmbacher Weg, Leidenhausen, Melaten, Mülheim, Schönrather Hof, Nord,- Süd- und Westfriedhof, Sürth, und Worringen läuft die Nutzungszeit für Grabstätten ohne Pflegeverpflichtung ab.
Für Verstorbene, die in der Zeit vom 1. September bis 31. Oktober 2003 bestattet worden sind, endet nun die Ruhezeit nach zwölf Jahren. Angehörige können auf Antrag das Nutzungsrecht innerhalb eines Monats um ein bis zwölf Jahre verlängern. Die aktuelle Jahresgebühr beträgt 147,08 Euro. Fragen beantwortet die Friedhofsverwaltung unter Tel. 0221 / 221-25108.