Im Mittelpunkt steht die Sicherung des Kölner Baumbestands
Der Rat der Stadt Köln hat in seiner Sitzung am Donnerstag, 15. Juni 2023, die neue Baumschatzung beschlossen. Im Mittelpunkt der Novellierung steht dabei die Stärkung des städtischen Baumbestands.
Bereits seit den 1990er Jahren ist der Schutz des Kölner Baumbestandes durch eine Satzung geregelt. Im Jahr 2011 folgte die letzte, bislang gültige Neufassung. Die zunehmende Gefährdung des Kölner Baumbestandes – vor allem durch stetig schwieriger werdende Lebensraumbedingungen und Nutzungskonflikte – machte nun eine Überarbeitung der Satzung erforderlich. Dabei sind zahlreiche Anregungen aus der Bürgerschaft, von Verbänden und der Politik sowie aus der langjährigen Praxiserfahrung in die Überlegungen eingeflossen.
Wesentliche Änderungen:
- Es werden mehr Bäume unter Schutz gestellt. Geschützt sind jetzt auch Nadelgehölze ab einem Umfang von 130 Zentimetern in einem Meter Höhe.
- Die Genehmigungsgrenze bei Laubgehölzen wird von 100 Zentimeter auf 80 Zentimeter Stammumfang in einem Meter Höhe gesenkt.
- Der Schutz für die Bäume wird verbessert, zum Beispiel durch die Erweiterung der geschützten Fläche und durch das ausdrückliche Kappungsverbot.
- Der Ausgleich für gefällte Bäume wird erhöht. In vielen Fällen sind jetzt mehr Bäume als Ersatz zu pflanzen – und zwar so ortsnah wie möglich.
- Gestiegen ist auch der Betrag für eine Ausgleichszahlung, falls Ersatzpflanzungen nicht möglich sind.
Bäume sind wichtig für den Klimaschutz, denn sie entziehen der Atmosphäre das klimaschädliche Treibhausgas Kohlenstoffdioxid. Sie verbessern die Luftqualität, bieten Tieren Lebensraum und schaffen ein angenehmes, natürliches Wohnumfeld.
Die neue Baumschutzsatzung wird mit dem Zeitpunkt der Veröffentlichung im Amtsblatt in Kraft treten.