Zurück zu Tempo 30 auf der Lützerathstraße in Rath/Heumar

Nach Auswertung kurzfristig erhobener Verkehrszahlen auf der Lützerathstraße in Rath/Heumar senkt das Amt für Straßen und Verkehrsentwicklung zum Schutz der Anwohnerinnen und Anwohner die zulässige Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h. Die Arbeiten werden bereits am morgigen Mittwoch, 5. Dezember 2018, durchgeführt. Die Verkehrszählung hat ergeben, dass die Lützerathstraße für eine innerörtliche Straße stark belastet ist.

Das Amt für Straßen und Verkehrsentwicklung hatte im November 2018 nach einer verkehrsrechtlichen Überprüfung in Abstimmung mit der Bezirksregierung die zulässige Höchstgeschwindigkeit auf der Lützerathstraße von 30 km/h auf 50 km/h angehoben. Dies entspricht der Regelgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften nach der Straßenverkehrsordnung. Aufgrund der Vielzahl der Anfragen von Bürgerinnen und Bürgern hat die Stadt Köln kurzfristig eine aktuelle Untersuchung durchgeführt. Die erhobenen Verkehrswerte erlauben die Wiedereinführung von Tempo 30.

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