Verwaltung legt Fortschreibung für das Kooperative Baulandmodell vor
Bezahlbarer Wohnungsbau soll spürbar gestärkt werden. Dafür soll das seit gut zwei Jahren praktizierte Kooperative Baulandmodell wirkungsvoll verändert werden. So legt die Verwaltung nun der Politik eine Fortschreibung dieses Kölner Instruments zur Stärkung des geförderten Wohnungsbaus vor, mit dem dies nachhaltig gelingen soll.
Eine aktuelle Prognose geht davon aus, dass die Bevölkerungszahl Kölns bis 2029 auf rund 1.161.000 Menschen in rund 600.000 Haushalten steigen wird. Dies setzt den Wohnungsmarkt, der bereits heute als angespannt gilt, unter enormen Druck. Die Preise auf dem Wohnungsmarkt sind deutlich angezogen, gleichzeitig ist das Angebot an preiswertem Wohnraum gesunken.
Das Kooperative Baulandmodell verpflichtet Bauherren, Investoren und Vorhabenträger bei Wohnungsbauvorhaben, für die eine Bebauungsplanung erforderlich wird, mindestens 30 Prozent der Wohnungen im öffentlich geförderten Wohnungsbau zu errichten. Außerdem sollen sie die Kosten für die zusätzlich erforderliche soziale Infrastruktur teilweise übernehmen. Dies gilt beispielsweise grundsätzlich auch für Kindertagesstätten und Grundschulen sowie für Grünflächen und Spielplätze.
In der Praxis hat sich gezeigt, dass das bisherige Modell noch keine optimale Wirksamkeit entfalten konnte. Daher hat die Verwaltung nun einen Fortschreibungsentwurf vorgelegt, mit dem die zentralen Anliegen des Rates, wie Angemessenheitsprüfung, Bagatellgrenze und Verpflichtungen für den Vorhabenträger, umgesetzt werden. Die Erarbeitung des Fortschreibungsentwurfs wurde von einem intensiven Dialog mit Vertreterinnen und Vertretern der Kölner Wohnungswirtschaft begleitet.
Nach der Beratung im Stadtentwicklungsausschuss sowie im Ausschuss für Soziales und Senioren soll der Fortschreibungsentwurf Anfang 2017 dem Rat der Stadt Köln zum Beschluss vorgelegt werden.