Verwaltung legt zweiten Sachstandsbericht vor

Die Verwaltung hat nun den zweiten Sachstandsbericht zum Kooperativen Baulandmodell vorgelegt. Er gibt Auskunft über den aktuellen Stand der Anwendung dieses Modells und die konkreten Fälle. Die Anwendung des Kooperativen Baulandmodells wurde nach der Fortschreibung des Modells erleichtert und funktioniert nach Einschätzung aller Beteiligten nun deutlich besser. Es wird bei seiner konsequenten Anwendung weiterhin zu einem Zuwachs an preisgünstigem Wohnraum führen.

Seit 2017 ist der Bestand an öffentlich geförderten Wohnungen in Köln wieder steigend und erreichte in 2018 mit 950 gebauten Wohnungen einen vorläufigen Höchststand. Seit Bekanntmachung der Fortschreibung im Mai 2017 haben sich die Antragsteller bereits in 38 Planverfahren zur Anwendung des Kooperativen Baulandmodells erklärt.

Unter das Modell des Kooperativen Baulandmodells in seiner Fassung vom 24. Februar 2014 fallen insgesamt 13 Bebauungsplanverfahren, die teilweise schon zum Satzungsbeschluss geführt wurden. Nicht mehr enthalten sind einige Verfahren, die ursprünglich nach den Vorgaben des Baulandmodells 2014 geprüft wurden, für die nun aber die Fortschreibung des Modells angewandt wird. Außerdem gibt es einige Vorhaben, die fortgefallen sind, weil bei ihnen die Untergrenze an Wohnungen nicht erreicht wird.

Insgesamt werden derzeit 46 Planverfahren bearbeitet, bei denen die Anwendung des Kooperativen Baulandmodells geprüft wurde beziehungsweise wird (Stichtag 15. Oktober 2019). Mit diesen Bebauungsplanverfahren ist perspektivisch beabsichtigt, Baurecht für insgesamt rund 14.300 Wohneinheiten zu schaffen, von denen rund 4.300 Wohneinheiten im öffentlich geförderten Segment entstehen werden.

Als Maßnahmenbestandteil des Stadtentwicklungskonzepts Wohnen dient das Kooperative Baulandmodell der Erreichung der wohnungspolitischen Ziele der Stadt Köln. Neben der Stärkung des öffentlich geförderten Wohnungsbaus durch die Verpflichtung, 30 Prozent der Wohnungen öffentlich gefördert zu errichten, werden Investoren in einem Bebauungsplanverfahren zudem verpflichtet, sich an den planbedingten Folgekosten (zum Beispiel für eine Kindertageseinrichtung oder öffentliche Spielplätze) zu beteiligen.

Stadt Köln - Amt für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit