Begleitprogramm verschiebt sich – Lesesaal nur noch mit 2G und Maske
Aufgrund des aktuellen Pandemiegeschehens sieht sich das Historische Archiv der Stadt Köln gezwungen, Nutzung und Programm den Umständen anzupassen. Die Termine des Begleitprogramms der aktuell laufenden Ausstellung "Vergiss es! Nicht. Vom Erinnern und Vergessenwerden", die bis einschließlich Januar stattfinden sollten, werden coronabedingt auf das Frühjahr verschoben.
Dies betrifft im Einzelnen folgende Termine:
Programmpunkt | Ursprünglicher Termin |
Prof. Dr. Sturma – Kultur und Gedächtnis | 23.11.2021 |
Marlene Kayen – Private Erinnerung und kulturelles Gedächtnis am Beispiel der Sammlungsarbeit des Deutschen Tagebucharchivs, einem Citizen-Science-Projekt. | 07.12.2021 |
Prof. Dr. Jessen – Das Gedächtnis des Menschen: Vom gesunden und kranken Vergessen | 11.01.2022 |
Gunter Demnig – STOLPERSTEINE – SPUREN und WEGE | 25.01.2022 |
Sobald Ersatztermine für diese Veranstaltungen feststehen, werden diese auf der Ausstellungs-Website www.vergissesnicht.de veröffentlicht.
2G und Maskenpflicht im Lesesaal – Führungen angepasst
Die Nutzung des Lesesaals des Historischen Archivs ist ab sofort nur noch für immunisierte Personen (geimpft oder genesen) möglich. Ein entsprechender Nachweis ist gemeinsam mit einem Lichtbildausweis vorzulegen. Darüber hinaus wird die generell im Archivgebäude geltende Maskenpflicht auch auf den Arbeitsplatz im Lesesaal ausgeweitet. Dort ist durchgehend mindestens eine medizinische Maske zu tragen.
Auch die Führungen durch die Ausstellungen und den Neubau des Archivs müssen aufgrund der Pandemieentwicklung angepasst werden. Führungsanfragen können erst Ende Januar wieder berücksichtigt werden.
Bereits gebuchte Führungen werden den Umständen entsprechend abgeändert. So können diese ab sofort nur noch im frei zugänglichen Bereich des Gebäudes erfolgen, ein Blick hinter die Kulissen, in den nicht-öffentlichen Bereich ist aktuell aus Infektionsschutzgründen nicht möglich. Alternativ wird dieser im Rahmen einer kurzen Präsentation im Anschluss an die Führung durch den öffentlichen Bereich erfolgen. Auch für die Teilnahme an den Führungen ist, wie für die Nutzung des Lesesaals, ein 2G-Nachweis vorzulegen.
Ausnahmen von der 2G-Regelung
Ausgenommen von der Zutrittsbeschränkung sind Kinder im Alter bis einschließlich 15 Jahre. Besucher*innen ab 16 Jahre, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können und über ein ärztliches Attest hierüber verfügen, sind ebenfalls ausgenommen. Diese dürfen den Lesesaal nutzen, wenn sie über ein nach der Corona-Test- und Quarantäneverordnung bescheinigtes negatives Ergebnis eines höchstens 48 Stunden zurückliegenden PCR-Tests oder eines höchstens sechs Stunden zurückliegenden negativen Antigen-Schnelltests verfügen.