Teilhabe behinderter und schwerbehinderter Menschen am Arbeitsleben stärken

Eine gemeinsame Vereinbarung zur Inklusion bei der Stadtverwaltung Köln haben am heutigen Donnerstag, 1. Dezember 2016, Oberbürgermeisterin Henriette Reker, der Gesamtschwerbehindertenvertreter Alexander Dhemant sowie Ulrich Langner als stellvertretender Vorsitzender des Gesamtpersonalrates in Vertretung für Jörg Dicken, den Vorsitzenden des Gesamtpersonalrates, unterzeichnet. Die Inklusionsvereinbarung löst die vorherige Integrationsvereinbarung aus dem Jahr 2002 ab. Die Unterzeichnung fand am Rande einer Tagung im Gürzenich statt.
Der Abschluss der Inklusionsvereinbarung soll die Teilhabe behinderter und schwerbehinderter Menschen am Arbeitsleben stärken und unterstützen. Hier sollte es das gemeinsame Anliegen sein, alle Möglichkeiten und Maßnahmen zu erörtern und alle zur Verfügung stehenden Hilfen sowie finanziellen Leistungen auszuschöpfen.
Oberbürgermeisterin Henriette Reker:
Mit der nun geschlossenen Inklusionsvereinbarung wird dem neuen gesellschaftlichen Verständnis einer inklusiven Gesellschaft auch innerhalb der Stadtverwaltung ein deutliches Zeichen gesetzt. Hiervon profitieren nicht nur die aktuell rund 2.000 behinderten Beschäftigten der Stadt Köln, sondern auch diejenigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die präventiv vor einer Behinderung geschützt werden sollen.
Als Inklusion wird die Gleichberechtigung und Selbstbestimmung bezeichnet. Damit ist sie signifikanter als die Integration, weil diese als Eingliederung verstanden wird. Im Gegensatz dazu setzt die Inklusion voraus, dass das gesellschaftliche Leben für alle Menschen gleichermaßen zugänglich ist. Die Stadt Köln stellt sich den Herausforderungen, die sich aus der UN-Behindertenrechtskonvention ergeben, und bekennt sich daher auch zur Inklusion von Menschen mit Behinderung.
Die Inklusionsvereinbarung umfasst ein ganzes Bündel von arbeitsplatz- und beschäftigungserhaltenden Maßnahmen. Ihre sachlichen Schwerpunkte beziehen sich vor allem auf die Themen der Personalplanung, Arbeitsplatz- und Arbeitsumfeld-Gestaltung, Arbeitsorganisation und Arbeitszeitregelungen für behinderte Menschen. Die gesetzlich festgelegte Beschäftigungsquote schwerbehinderter Menschen von mindestens 5 Prozent erfüllt die Stadt Köln bereits seit dem Jahr 2004. Die Inklusionsvereinbarung sieht nun vor, dass die Stadt Köln anstrebt, dauerhaft 2 Prozent über der gesetzlich vorgeschriebenen Quote zu liegen.