Gebühren in Köln bleiben trotz Teuerungsrate im Durchschnitt stabil

Die Abfallgebühren 2023 sinken für die große Mehrheit der Gebührenpflichtigen durchschnittlich um 1,69 Prozent. Die Gebührenrückgänge betreffen etwa 95 Prozent aller Wochenleerungen des Restabfalls. Für kleine Restabfallbehälter ergeben sich leichte Gebührensteigerungen von 0,39 bis 1,68 Prozent. Sie liegen weit unterhalb der aktuellen Teuerungsrate.

Die durchschnittliche Veränderung ist im Wesentlichen auf eine deutlich geringere Restabfallmenge zurückzuführen infolge des inflationsbedingten Konsumrückgangs, höhere Energieerlöse aus der Restabfallverbrennung und Bioabfallverwertung infolge der steigenden Preise am Energiemarkt, einen geringeren Entsorgungspreis für Restabfall und Bioabfall sowie auf geringere Anlagenkosten. Dem stehen höhere Logistikkosten gegenüber, die insbesondere auf die aktuelle wirtschaftliche und politische Situation bedingt durch den Kriegsbeginn in der Ukraine im Februar 2022 zurückzuführen sind.

Die Straßenreinigungsgebühren 2023 sollen durchschnittlich um 1,69 Prozent steigen. Je nach Lage des Grundstücks ergeben sich bezogen auf die einschlägigen Straßenreinigungskategorien leicht unterschiedliche Veränderungen von 1,61 bis 4,46 Prozent pro Frontmeter. Auch diese liegen weit unterhalb der aktuellen Teuerungsrate.

Die durchschnittliche Veränderung ist in erster Linie auf höhere Logistikkosten zurückzuführen. Dem steht ein gebührenmindernder Ausgleichsbetrag aus den Vorjahren gegenüber, für den großenteils die Mehrwertsteuersenkung aus 2020 infolge der Corona-Pandemie ursächlich ist.

Der Rat der Stadt Köln wird in seiner Sitzung am 8. Dezember 2022 über die Abfall- und Straßenreinigungsgebühren 2023 entscheiden.

Die Abfallgebühren im Einzelnen:

Nach den neuen Satzungen wären 2023 im Teilservice beispielsweise zu zahlen

  • für eine 60-Liter-Tonne 340,98 Euro (vorher 342,28 Euro),
  • für eine 120-Liter-Tonne 495,64 Euro (vorher 503,24 Euro),
  • für eine 240-Liter-Tonne 831,90 Euro (vorher 854,12 Euro).

Im Vollservice würden 2023 beispielsweise folgende Gebühren anfallen:

  • für eine 60-Liter-Tonne 402,92 Euro (vorher 401,32 Euro),
  • für eine 120-Liter-Tonne 591,66 Euro (vorher 594,78 Euro),
  • für eine 240-Liter-Tonne 1.006,44 Euro (vorher 1.020,48 Euro),
  • für einen 500-Liter-Behälter 1.909,77 Euro (vorher 1.941,13 Euro),
  • für einen 770-Liter-Behälter 2.363,59 Euro (vorher 2.411,01 Euro),
  • für einen 1.100-Liter-Behälter 3.212,49 Euro (vorher 3.290,83 Euro).

Die Straßenreinigungsgebühren im Einzelnen:

Nach den neuen Satzungen wären 2023 je Frontmeter zu zahlen:

  • für Hauptstraßen, nur Fahrbahn: 2,95 Euro (2,91 Euro),
  • für Hauptstraßen mit niveaugleichem Gehwegausbau: 9,73 Euro (9,31 Euro),
  • für Anliegerstraßen, nur Fahrbahn: 4,78 Euro (4,70 Euro),
  • für Anliegerstraßen mit niveaugleichem Gehwegausbau: 11,41 Euro (11,21 Euro),
  • für Gehwege: 7,04 Euro (6,93 Euro),
  • für Fußgängergeschäftsstraßen: 9,50 Euro (9,33 Euro).

Beispielrechnungen zu den Entwicklungen der Gebühren 2023 vorbehaltlich der Abstimmung des Rates:

Abfallgebühren (Mindestbehältervolumen Restmüll von 20 Liter pro Person und Woche): Für eine vierköpfige Familie im Einfamilienhaus würden 2023 bei Nutzung einer 80-Liter-Restmülltonne folgende Kosten anfallen: für den Teilservice 387,70 Euro (390,75 Euro in 2022) und für den Vollservice 460,06 Euro (459,73 Euro in 2022). Bei Teilservice würde die Minderbelastung pro Familie bei Nutzung einer 80-Liter-Restmülltonne für das Jahr 2023 somit 3,05 Euro betragen, bei Vollservice ergäbe sich pro Familie eine Mehrbelastung von 0,33 Euro (Vorjahres-Mehrbelastungen 7,33 Euro bei Teilservice beziehungsweise 9 Euro bei Vollservice).

Die Bewohner*innen einer Großwohnanlage würden künftig bei Nutzung einer 1.100-Liter-Restmüllschleuse mit Vollservice 3.814,83 Euro zahlen, also 118,53 Euro weniger als 2022.

Die Bewohner*innen eines Mehrfamilienhauses würden in 2023 bei Nutzung einer 770-Liter-Restmüllschleuse mit Vollservice 2.799,28 Euro zahlen, also 76,49 Euro weniger als 2022.

Die Bewohner*innen eines Mehrfamilienhauses würden in 2023 bei Nutzung einer 240-Liter-Restmülltonne im Vollservice 1.006,44 Euro zahlen, also 14,03 Euro weniger als 2022.

Die Bewohner*innen einer Doppelhaushälfte würden in 2023 für die Nutzung einer 120-Liter-Restmülltonne im Teilservice 495,64 Euro zahlen, also 7,60 Euro weniger als 2022.

Eine Person im Einfamilienhaus würde in 2023 bei Nutzung der virtuellen 20-Liter-Restmülltonne im Teilservice 237,07 Euro zahlen, also 2,75 Euro mehr als 2022.

Die Straßenreinigungsgebühr würde ausgehend von einem Grundstück wie folgt betragen: Für ein Einfamilienhaus mit 15 Frontmetern an einer Hauptstraße ohne niveaugleichen Gehwegausbau und 15 Metern Gehweg 149,85 Euro in 2023, davon 44,25 Euro für die Fahrbahn und 105,60 Euro für den Gehweg (147,60 Euro in 2022). Das wäre eine Mehrbelastung in 2023 von 2,25 Euro für das gesamte Grundstück.

Für ein Mehrfamilienhaus mit 30 Frontmetern an einer Anliegerstraße ohne niveaugleichen Gehwegausbau würden 143,40 Euro in 2023 anfallen, davon 143,40 für die Fahrbahn (Gehweg anliegergereinigt) (141 Euro in 2022). Die Mehrbelastung in 2023 für das gesamte Grundstück läge bei 2,40 Euro.   Für eine Großwohnanlage mit 120 Frontmetern an einer Anliegerstraße ohne niveaugleichen Gehwegausbau würden 1.418,40 Euro in 2023 anfallen, davon 573,60 Euro für die Fahrbahn und 844,80 Euro für den Gehweg (1.395,60 Euro in 2022). Die Mehrbelastung in 2023 für das gesamte Grundstück läge bei 22,80 Euro.

Für ein Wohn- und Geschäftshaus mit 40 Frontmetern an einer Fußgängergeschäftsstraße würden 380 Euro in 2023 anfallen (373,20 Euro in 2022), das würde eine Mehrbelastung in 2023 von 6,80 Euro bedeuten.

Ausgehend von den obengenannten Beispielen für eine vierköpfige Familie im Einfamilienhaus würden die summierten Gebühren für Straßenreinigung und Abfallentsorgung in 2023 von 538,35 Euro im Teilservice und 607,33 Euro im Vollservice auf künftig 537,55 Euro im Teilservice sinken und auf 609,91 Euro im Vollservice ansteigen.

Für eine vierköpfige Familie würde sich somit im Jahr 2023 für Abfallentsorgung und Straßenreinigung eine Minderbelastung von 0,80 Euro bei Teilservice beziehungsweise eine Mehrbelastung von 2,58 Euro bei Vollservice ergeben. (Vorjahres-Mehrbelastung 10,03 Euro bei Teilservice beziehungsweise 11,70 Euro bei Vollservice).

Satzung Abfallentsorgung 2023

Satzung Abfallgebühren 2023

Satzung Straßenreinigung und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren 2023

Stadt Köln - Amt für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit