Rat beschließt Anpassung der Entgelt- und Benutzungsordnung zum 1. Januar 2020
Besucherinnen und Besucher mit Schwerbehinderung zahlen künftig in allen städtischen Museen die Hälfte des regulären Eintrittsentgelts. Der Rat der Stadt Köln hat am 12. Dezember 2019 beschlossen, die Entgelt- und Benutzungsordnung zum 1. Januar 2020 entsprechend anzupassen. Begleitpersonen von Menschen, in deren Schwerbehindertenausweis der Buchstabe "B" vermerkt ist, sollen die städtischen Museen weiterhin kostenlos besuchen können.
Die Verwaltung hat zur Umsetzung eines Ratsbeschlusses zur Kölner Behindertenpolitik entschieden, bei allen städtischen Sportstätten sowie Kultur- und Bildungseinrichtungen die bestehenden Benutzungsordnungen dahingehend zu ändern, dass Menschen mit einer Schwerbehinderung auf Nachweis einheitlich 50 Prozent Ermäßigung auf die Eintritte erhalten und berechtigte Begleitpersonen von Menschen mit Behinderung (Kennzeichen B im Behindertenausweis) kostenlosen Eintritt erhalten.