Aktuell sind 1.945 Kölnerinnen und Kölner mit dem Corona-Virus infiziert

Zur aktuellen Lage: Mit Stand heute, Montag, 14. Dezember 2020, gibt es auf dem Gebiet der Stadt Köln den insgesamt 22.020. (Vortag: 21.857) bestätigten Corona-Virus-Fall. Die Inzidenzzahl liegt in Köln aktuell bei 133,3, die Reproduktionszahl bei 0,97.

343 Personen befinden sich derzeit im Krankenhaus in stationärer Quarantäne, davon 95 auf der Intensivstation. Dem Gesundheitsamt wurden zwei weitere verstorbene Personen, die positiv auf das Corona-Virus getestet wurden, gemeldet. Eine 81-jährige und eine 83-jährige Kölnerin, beide mehrfach vorerkrankt. Bislang sind damit 270 Kölner Bürgerinnen und Bürger, die positiv auf Covid-19 getestet wurden, gestorben.

Aktuell sind 1.945 Kölnerinnen und Kölner mit dem Corona-Virus infiziert. (Hinweis: Die Zahl zu den bestätigten Corona-Virus-Fällen und die Zahl der Toten beziehen sich ausschließlich auf Kölner Bürgerinnen und Bürger. Die Zahlen zu den Patienten im Krankenhaus beinhalten nicht nur Kölner Bürgerinnen und Bürger, sondern auch Erkrankte von außerhalb.)

Mehr als eine halbe Million Covid-19-Tests

Vom 25. Februar bis 12. Dezember 2020 wurden von den Kölnerinnen und Kölnern 569.425 Abstriche genommen, davon 3,75 Prozent mit positivem Ergebnis. In den letzten sieben Tagen waren durchschnittlich 8,42 Prozent aller Befunde positiv.

Quarantäne- und Testpflicht

Die Corona-Schutzverordnung des Landes Nordrhein-Westfalen verpflichtet Personen, die sich wegen Erkältungssymptomen oder eines positiven Corona-Schnelltests einem PCR-Test unterzogen haben, sich bis zum Vorliegen des Testergebnisses in Quarantäne zu begeben. Ist das Ergebnis des PCR-Tests positiv, müssen sie die Quarantäne fortsetzen. Eine neue Allgemeinverfügung der Stadt Köln regelt darüber hinaus, dass jeder, der mit einem Corona-Schnelltest positiv getestet wurde, sich unverzüglich einem PCR-Test unterziehen muss. Dabei muss er die geltenden Hygieneregeln beachten, darf für die Hin- und Rückfahrt zum Ort der Testung nicht den öffentlichen Personennahverkehr nutzen und muss die Kontakte zu anderen Personen auf die unvermeidlichen beschränken. Bei unvermeidlichen Kontakten muss er die Namen seiner Kontaktpersonen und ihre für eine Benachrichtigung erforderlichen Daten notieren. Ist das Ergebnis des PCR-Tests positiv, besteht neben der Quarantänepflicht die Verpflichtung, die Kontaktpersonen einschließlich der Kontaktdaten dem Gesundheitsamt zu melden. Die Verpflichtung zur Durchführung eines PCR-Tests kann ein mit einem Schnelltest positiv Getesteter ersatzweise dadurch erfüllen, dass er sich in Quarantäne begibt. Diese darf, wenn keine Krankheitssymptome vorliegen beziehungsweise während der Quarantäne auftreten, frühestens zehn Tage nach der Vornahme des Tests beendet werden. Bei Vorliegen von Krankheitssymptomen verlängert sich die Quarantäne, bis die Symptome über einen ununterbrochenen Zeitraum von 48 Stunden nicht mehr vorliegen.

Stadt Köln richtet Impfzentrum ein

Am 15. Dezember wird das Kölner Impfzentrum in der Koelnmesse betriebsbereit sein. Damit können die ersten Kölnerinnen und Kölner unverzüglich geimpft werden, sobald ein Impfstoff zur Verfügung steht. Die Planungen für das Impfzentrum sehen eine sukzessive Erweiterung der Kapazitäten vor. Wenn der Stadt Köln kurzfristig bis mittelfristig mehr Impfstoff zur Verfügung steht, können die Impf-Kapazitäten kurzfristig und deutlich erhöht werden.

Infektionsfälle in Schulen und Kitas

Aktuell gibt es an 127 Schulen 227 infizierte Schülerinnen und Schüler sowie an 56 Schulen 66 infizierte Mitarbeitende. Des Weiteren gibt es in 35 Kitas 39 infizierte Kinder und 40 infizierte Mitarbeitende in 32 Kitas. In Köln gibt es insgesamt 297 Schulen mit 152.049 Schülerinnen und Schülern, 685 Kitas mit 41.986 Kita-Kindern und 918 Tagespflegepersonen beziehungsweise Großtagespflegestellen, die 3.397 Kinder betreuen.

Alle wichtigen Informationen und tagesaktuelle Zahlen sind im Internet abrufbar

Unter www.corona.koeln hat die Stadt Köln die wichtigsten Informationen zum Corona-Virus zusammengestellt und verlinkt auf weitere Informationsseiten. Dort werden täglich aktuelle Zahlen veröffentlicht. Das Bürgertelefon der Stadt Köln beantwortet allgemeine Fragen zum Thema Corona-Virus unter der Service-Rufnummer 0221 / 221-33500. Es ist montags bis freitags von 7 bis 18 Uhr erreichbar, samstags und sonntags von 10 bis 16 Uhr. Unter https://www.coronawarn.app/de/ stehen Informationen zur Corona-Warn-App zum Herunterladen bereit.

Alle wichtigen Informationen und tagesaktuelle Zahlen Corona-Warn-App Die Corona-Schutzverordnung vom 1. Dezember 2020 des Landes NRW Regelungen für Kitas und Schulen (keine Präsenzpflicht ab 14. Dezember) Regelungen für Kitas und Schulen (keine Präsenzpflicht ab 14. Dezember) Informationen zur Durchführung von Advents- und Weihnachtsgottesdiensten Stadt Köln - Amt für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit