Ratsvorlage gewährleistet unterbrechungsfreien Nahverkehr in Köln

Mit einer jetzt unterzeichneten Ratsvorlage will die Verwaltung die unterbrechungsfreie Fortführung des öffentlichen Nahverkehrs durch die Kölner Verkehrs-Betriebe AG (KVB) unabhängig von einem anhängigen vergaberechtlichen Rechtsstreit zum Jahreswechsel rechtlich sicherstellen. Die Beauftragung der KVB zur Fortführung des Stadtverkehrs ist bereits erfolgt, eine Nachprüfung durch die Vergabekammer stellte in der ersten Instanz auch die Wirksamkeit der Direktvergabe an die KVB fest. Eine Entscheidung der zweiten und gleichzeitig letzten Instanz steht allerdings noch aus. Stadt Köln und KVB sind übereinstimmend von der Rechtmäßigkeit der Direktvergabe überzeugt und sehen der Entscheidung des Oberlandesgerichts (OLG) Düsseldorf optimistisch entgegen.  

Auf Grundlage eines Ratsbeschlusses vom 4. April 2019 hat die Stadt Köln die KVB als städtisches Beteiligungsunternehmen mit der Durchführung des Kölner Stadtverkehrs im Wege einer so genannten Direktvergabe bis zum Jahr 2042 beauftragt. Da die bisherige Betrauung der KVB mit den städtischen Verkehrsleistungen aus rechtlichen Gründen zwingend zum Ende des Jahres 2019 auslaufen muss, war eine Anschlussregelung erforderlich geworden.  

Erst nach bereits erfolgter Direktvergabe haben zwei private Busunternehmen aus der Region nachträglich ihr Interesse am Betrieb einzelner Linien des Stadtverkehrs bekundet und die Direktvergabe an die KVB gerügt. Eines der Unternehmen hat zudem einen Nachprüfungsantrag bei der Vergabekammer Rheinland gestellt. (Siehe Pressemitteilung der Stadt Köln vom 8. Mai 2019).  

Die Vergabekammer hat inzwischen mit Beschluss vom 29.07.2019 entschieden, dass die Direktvergabe des Kölner Stadtverkehrs an die KVB wirksam erfolgt ist. Den Nachprüfungsantrag hat die Kammer bereits aus formalen Gründen zurückgewiesen. Erwartungsgemäß hat sich das antragstellende Busunternehmen innerhalb der Rechtsmittelfrist an das OLG Düsseldorf gewandt, um die Entscheidung dort in zweiter (und letzter) Instanz überprüfen zu lassen.  

Die Entscheidung des OLG ist jedoch frühestens Mitte Februar 2020 zu erwarten. Um auch für den theoretischen Fall eines Unterliegens im Nachprüfungsverfahren einen unterbrechungsfreien Nahverkehr und dessen Finanzierung sicherzustellen, hat die Verwaltung nun vorsorglich eine Beschlussvorlage in den Rat eingebracht, um die hierfür notwendigen Maßnahmen zu ermöglichen. Der jetzt angestrebte Ratsbeschluss versetzt die Verwaltung in die Lage, die notwendigen Maßnahmen ohne Zeitverzug zu ergreifen, so dass der Betrieb des Kölner Stadtverkehrs ab dem 01.01.2020 in jedem Fall unterbrechungsfrei gewährleistet ist.

Stadt Köln - Amt für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit