Neue Elternbeitragssatzung sorgt für gerechtere Ausgestaltung der Einkommensstufen

Die Stadt Köln legt den politischen Gremien einen Vorschlag zur Anpassung der Elternbeiträge für Kindertagesstätten, Kindertagespflege und Offene Ganztagsschulen vor. Der Rat der Stadt Köln soll in seiner Sitzung am 3. April 2025 abschließend darüber entscheiden. Die Elternbeitragssatzung soll zum 1. August 2025 in Kraft treten.

Unter anderem soll die beitragsfreie Stufe für Haushalte mit geringem Einkommen ausgeweitet werden. Für Haushalte mit höheren Einkommen sind hingegen zusätzliche Beitragsstufen vorgesehen. Damit soll die Beitragsstruktur sozial gerechter gestaltet werden.

Die Modifizierung der Beitragsstruktur betrifft die Familien von Kindern in rund 700 Kindertagesstätten, bei mehr als 800 Kindertagespfleger*innen und in 155 Offenen Ganztagsschulen in Köln.

Alle Familien mit einem Jahreseinkommen bis 24.542 Euro nutzen Kindertagesstätten, Kindertagespflege und Offene Ganztagsschulen künftig beitragsfrei. Bisher galt dies nur für Einkommen bis 12.271 Euro. Es sollen also die ersten beiden Einkommensstufen der bisherigen Regelung in der neuen Stufe 1 bis 24.542 Euro zusammengefasst werden. Familien mit niedrigen Einkommen werden folglich entlastet.

Familien mit mittleren Einkommen werden durch die neue Regelung nicht stärker belastet. Die Monatsbeiträge bis zu einem Einkommen von bis zu 120.000 Euro bleiben in Kindertagesstätten und der Kindertagespflege unverändert. Lediglich in Offenen Ganztagsschulen sind Einkommen von bis zu 120.000 Euro bereits die erste Stufe, ab der eine Erhöhung der Beiträge vorgesehen ist.  

Die Beiträge für Familien mit höheren Einkommen möchte die Stadt Köln hingegen differenzierter gestalten.

Neu hinzu kommen sollen drei Einkommensstufen, sodass im Bereich der höheren Einkommen zukünftig eine stärkere Ausdifferenzierung mit Einkommensstufen bis 120.000 Euro, bis 140.000 Euro, bis 160.000 Euro und mehr als 160.000 Euro vorgesehen ist. Bislang liegt die Einkommensstufe für den Höchstsatz bei einem Einkommen von mehr als 100.000 Euro, danach gibt es derzeit keine Abstufungen mehr. Damit trägt die vorgesehene Anpassung auch innerhalb der Einkommen der momentan höchsten Stufe zukünftig zu einer gerechteren Verteilung der Kosten bei.

Als Einkommen gemäß der Elternbeitragssatzung zählen "positive Einkünfte" im Sinne des Einkommenssteuergesetzes, also das Bruttoeinkommen minus der Werbungskosten.

Detaillierte Informationen: Neufassung der Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen

Die Elternbeiträge sind eine von drei Säulen der Finanzierung von Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflege und Offenen Ganztagsschulen. Die weiteren Anteile der Finanzierung tragen die Stadt Köln und das Land Nordrhein-Westfalen.

Sollte der Rat dem Vorschlag der Stadtverwaltung zu den neuen Beiträgen zustimmen, informiert die Stadt Köln die Eltern unverzüglich mit einem Anschreiben. Eltern in der bisher höchsten Einkommensstufe werden dann gebeten, eine neue Einkommenserklärung abzugeben.

Die derzeit gültige Beitragssatzung mit acht Einkommensstufen wurde im Jahr 2013 verabschiedet. Die jüngste Änderung der Elternbeitragssatzung, die lediglich die beitragsfreie Vorschulzeit betraf, trat zum 1. August 2020 in Kraft. Bei den Offenen Ganztagsschulen wurden die beiden bisher höchsten Einkommensstufen zuletzt 2016 angepasst.

Stadt Köln - Amt für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit