Abfall aus dem eigenen Garten richtig entsorgen und die Umwelt schützen

"Das ist doch Natur, das verrottet doch", ist eine häufig verbreitete Annahme. So werden Rasenschnitt, Zweige und andere bei der Gartenarbeit anfallende Grünabfälle oftmals unbedacht an Feldweg- oder Waldrändern, Hecken oder Brachflächen abgeladen. Diese illegale Entsorgung hat erhebliche Folgen für Natur und Umwelt sowie für die Allgemeinheit. Um dem entgegenzuwirken, möchte das Umwelt- und Verbraucherschutzamt der Stadt Köln die Gartenbesitzer*innen zum Start der Gartensaison aufklären und über die richtige Entsorgung informieren.  

Grünabfallablagerungen führen durch Verrottungsprozesse zu einer Überdüngung und Stickstoffanreicherung des Bodens. Diese hat negative Folgen für die Pflanzenwelt. Das massive Wachstum von stickstoffliebenden Pflanzen, wie vor allem der Brennnessel, wird dadurch gefördert. Dagegen verschwinden anspruchsvollere und konkurrenzschwächere Spezialisten, wodurch die lokale Artenvielfalt abnimmt. Besonders problematisch ist dick aufgehäufter Rasenschnitt. Durch den Sauerstoffmangel kommt es zu Schimmelbildung, Gärungs- und Fäulnisprozessen und infolgedessen zum Absterben der Bodenorganismen.
Infolge der Überdüngung kann außerdem Nitrat aus dem Boden in das Grundwasser und in Fließgewässer austreten – mit schädlichen Auswirkungen für die Wasserqualität und die Gesundheit.  

Zudem können durch den Gartenabfall auch nichtheimische, konkurrenzstarke Gartenzierpflanzen über Samen, Wurzeln oder andere darin enthaltene Pflanzenteile in die Natur gelangen. Diese sogenannten "Neophyten" breiten sich schnell aus und verdrängen die heimischen Pflanzen. Eine solche Entwicklung wieder rückgängig zu machen, also die nichtheimischen Pflanzen zu beseitigen, ist nur mit jahrelangem Aufwand und hohen Kosten möglich.  

Darüber hinaus verleiten die anfänglich oftmals nur kleinen Grünabfallablagerungen zur Nachahmung. Die so wachsenden "wilden" Müllhaufen beeinträchtigen das Landschaftsbild und stören das Naturerlebnis der Erholung suchenden Menschen.  

Die Entsorgung von Müll in der Natur – und dazu gehören auch Gartenabfälle – ist illegal. Wer dies missachtet, verstößt gegen geltendes Gesetz, unter anderem Abfall- und Naturschutzrecht. Der abgelagerte Grünabfall muss von den Verursachenden vollständig beseitigt werden. Der Verstoß wird zudem mit einem Bußgeld geahndet.
Handelt es sich um widerrechtliche Müllablagerungen unbekannter Herkunft, entstehen Kosten für die Beseitigung und fachgerechte Entsorgung. Bei städtischen oder landeseigenen Grundstücken geht dies zu Lasten der Allgemeinheit. Eigentümer*innen von Privatgrundstücken haben die Kosten selber zu tragen.  

Grünschnitt und Gartenabfälle müssen – wie andere Abfälle auch – fachgerecht entsorgt werden. Sie können kostenfrei sowohl über die Biotonne als auch direkt bei den Wertstoff-Centern der Abfallwirtschaftsbetriebe (AWB) abgegeben werden. Eine besonders nachhaltige Lösung ist die Verwertung der Grünabfälle im eigenen Garten in Form von Kompostierung oder Reisighaufen.  

Weitere Informationen: Grünschnitt und Gartenabfall

Stadt Köln - Amt für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit