Stadtweite Aktion zum Frühlingsanfang startet Ende März
Schrottfahrräder nehmen unnötig Stellplätze in den Veedeln weg und senken die Aufenthaltsqualität. Um dies zum Frühjahrsbeginn in den Fokus zu nehmen, startet das Ordnungsamt wieder eine stadtweite Aktion: Die Mitarbeiter*innen des Ordnungsamtes prüfen ab Montag, 24. März 2025, schwerpunktmäßig in jedem Stadtbezirk, welche so genannten "Fahrradleichen" durch die Abfallwirtschaftsbetriebe (AWB) entfernt werden müssen (2024 waren dies insgesamt 9.172 Exemplare) und welche eine Frist bekommen.
Die Stadt Köln bittet zur Unterstützung der Aktion Schrottfahrräder über die Internetseite Sags uns zu melden. Natürlich können diese Meldungen ganzjährig getätigt werden und Schrottfahrräder werden ganzjährig kontinuierlich entfernt. Nutzer*innen werden um Verständnis gebeten, dass wegen der Vielzahl an Meldungen keine einzelfallbezogenen Rückmeldungen mit konkretem Ergebnis erfolgen. Verbleibt ein Rad an der gemeldeten Stelle, kann es sein, dass es nicht die nachstehenden Bedingungen erfüllt.
Ein im öffentlichen Raum abgestelltes Fahrrad wird als Schrottfahrrad angesehen, wenn es nicht mehr verkehrstauglich ist und drei der folgenden Merkmale aufweist: platte Reifen, deformierte oder fehlende Vorder- oder Hinterreifen (gilt nicht bei Schnellverschlüssen), fehlende oder verbogene Lenker, defekte Bremsen, ein fehlender Sattel (gilt nicht bei Schnellverschlüssen), verrostete oder defekte Ketten, fehlende Beleuchtung oder ein beschädigter Rahmen.
Bei nicht abgeschlossenen Fahrrädern muss lediglich eines der oben genannten Merkmale eines Schrottfahrrads vorliegen. Bei geringen Mängeln bekleben Mitarbeitende des Kommunalen Ordnungsdienstes das Rad mit einem gelben Zettel, der auf eine vierwöchige Nachbesserungsfrist hinweist. Bei erheblichen Mängeln wird das Fahrrad mit einem blauen Zettel beklebt, der die Entfernung aus dem öffentlichen Raum ankündigt.
Die Stadt Köln bittet Fahrradbesitzer*innen, den Zustand ihrer im öffentlichen Straßenland abgestellten Zweiräder zu prüfen und wenn nötig nachzubessern, damit ihr Zweirad nicht fälschlich mit einem Hinweiszettel beklebt oder abtransportiert wird.