
Schrottfahrräder verschandeln das Stadtbild und belegen unnötig Fahrradabstellplätze.
Wenn Ihnen ein Schrottfahrrad auffällt, melden Sie uns über die App "Sag's uns" den Standort des Fahrrades. Der Ordnungsdienst kümmert sich dann darum.
Wann ist ein Fahrrad ein Schrottfahrrad?
Ein Fahrrad gilt als Schrottfahrrad, wenn es nicht mehr verkehrstauglich ist und drei der folgenden Merkmale aufweist:
- platte oder fehlende Reifen (außer bei Schnellverschlüssen)
- Vorder- oder Hinterrad sind deformiert
- fehlender oder irreparabel verbogener Lenker
- fehlender Sattel (außer bei Schnellverschlüssen)
- erheblich beschädigter Rahmen
- abgelegener oder ungewöhnlicher Abstellort des Rades
- lange Standzeit
Bei nicht abgeschlossenen Fahrrädern muss lediglich eines der oben genannten Merkmale eines Schrottfahrrads vorliegen. Wir beachten aber immer den Gesamteindruck des Fahrrades.