Verfahren und Fristen für Familien von Viertklässlern in Köln auch online einsehbar

Rund 9.300 Viertklässler*innen wechseln zum Schuljahr 2023/2024 an eine weiterführende Schule in Köln. Das Anmeldeverfahren erfolgt in zwei Phasen:

In der ersten Phase sind Anmeldungen an den städtischen Gesamtschulen in einem vorgezogenen Verfahren möglich. In der zweiten Phase startet das Anmeldeverfahren für die städtischen Gymnasien, Haupt- und Realschulen.  

Erziehungsberechtigte können ihre Kinder von Freitag, 20. Januar, bis Freitag, 27. Januar 2023, an einer der 15 städtischen Gesamtschulen anmelden. Die Entscheidungen über die Aufnahme teilen die Schulleitungen zwischen Montag, 30. Januar, und Freitag, 3. Februar 2023, mit. Da die Nachfrage an den Kölner Gesamtschulen besonders groß ist, muss mit mehr Anmeldungen gerechnet werden als insgesamt Schulplätze vorhanden sind. Sollten Schüler*innen aus Kapazitätsgründen keinen Platz an einer Gesamtschule finden, können sie somit ohne Benachteiligung am Verfahren für die anderen Schulformen teilnehmen.  

Die Anmeldungen an den städtischen Gymnasien, Haupt- und Realschulen sind von Montag, 6. Februar, bis Freitag, 10. Februar 2023, möglich. Die Schulen teilen die Entscheidung über die Aufnahme zwischen Montag, 13. Februar, und Freitag, 24. Februar 2023, mit. Im Fall einer Ablehnung an einer Schule des dreigliedrigen Systems erhalten die Erziehungsberechtigten mit dem Ablehnungsbescheid eine Übersicht an Schulen, die über freie Kapazitäten verfügen. An diesen Schulen können die Erziehungsberechtigten ihre Kinder von Montag, 6. März, bis Freitag, 10. März 2023, in einer zweiten Anmelderunde anmelden.

Die Mitteilung über die Aufnahme für diese zweite Anmeldephase erfolgt ab Montag, 13. März 2023. In Fällen, in denen Kinder nach der zweiten Anmeldephase keinen Schulplatz erhalten haben, werden die Erziehungsberechtigten individuell beraten.  

Für die Anmeldung erhalten alle Viertklässler*innen bis Freitag, 20. Januar 2023, mit ihrem Halbjahreszeugnis einen personalisierten Anmeldeschein mit der Schulformempfehlung ihrer Grundschule. Diese Unterlagen müssen Erziehungsberechtigte bei der Anmeldung vorlegen.

Anders als im letzten Jahr sind Mehrfachanmeldungen zukünftig und demnach auch im Anmeldeverfahren für das Schuljahr 2023/2024 nicht mehr möglich. Diese Entscheidung basiert auf einer Verordnung des Ministeriums für Schule und Bildung des Landes NRW.

Anmeldungen an mehreren Schulen gleichzeitig sind somit rechtlich unzulässig. Aufgrund dessen ist der Original-Anmeldeschein für die Anmeldung an einer städtischen Schule erforderlich. Kopien des Anmeldescheins können nicht akzeptiert werden.

Zusätzlich zum Erstwunsch besteht aber die Möglichkeit, einen Zweitwunsch bei der Anmeldung an einer Schule anzugeben. Bei Anmeldeüberhang werden die vorhandenen Schulplätze an der Erstwunschschule nach Aufnahmekriterien vergeben, die vorher von der jeweiligen Schule festgelegt wurden. Sollten dann alle Schulplätze an der Erstwunschschule vergeben sein, leitet diese Schule die Anmeldeunterlagen an die Zweitwunschschule weiter, sofern diese über freie Kapazitäten verfügt.

Die Erziehungsberechtigten müssen der Weitergabe der Unterlagen zuvor zustimmen. Wenn die Anzahl der Schüler*innen mit Zweitwünschen für diese Schule höher ist, als die Anzahl der verbleibenden Schulplätze, wendet auch die Zweitwunschschule bei Vergabe dieser Schulplätze ihre zuvor festgelegten Auswahlkriterien an.

Eine vorrangige Berücksichtigung der Zweitwünsche ist rechtlich nicht möglich. Sofern an der Zweitwunschschule bereits alle Plätze vergeben sind, kann leider keine Berücksichtigung erfolgen.  

Angesichts des Ausschlusses von Mehrfachanmeldungen ist mit einer Verschlankung des Anmeldeverfahrens zu rechnen. Vor dem Hintergrund der begrenzten Kapazität an Schulplätzen wird eine bestmögliche Durchführung des Verfahrens für alle Beteiligten angestrebt.

Zusätzlich unterstützt die Stadt Köln die Erziehungsberechtigten in diesem Verfahren mit größtmöglicher Transparenz.

Interessierte können die aktuellen Informationen und die "FAQ" zum Anmeldeverfahren jederzeit hier auf der Webseite der Stadt Köln nachlesen.

Stadt Köln - Amt für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit