Verweilverbot gilt freitags, samstags und vor Feiertagen von 22 bis 6 Uhr
Die Stadt Köln hat am heutigen Mittwoch, 5. Februar 2025, eine Allgemeinverfügung betreffend eines Verweilverbots am Brüsseler Platz erlassen und öffentlich bekanntgegeben. Ziel ist die Reduzierung des nächtlichen Lärms und die Gewährleistung des Gesundheitsschutzes der Anwohner*innen. Diese Allgemeinverfügung tritt am Freitag, 7. Februar 2025, in Kraft. Das Verweilverbot gilt zunächst freitags, samstags und vor Feiertagen von 22 bis 6 Uhr. Rechtsgrundlage ist §15 des Landes-Immissionsschutzgesetzes NRW.
Gleichzeitig treten für die Gastronomie neue Sperrzeiten in Kraft. Sie müssen ihre Außenbereiche nach 22 Uhr schließen. Dann dürfen ab 22 Uhr nur noch Gäste der Innengastronomie hinaus, um dort eine Zigarette zu rauchen sowie aufräumendes Personal. Der Stadtverwaltung ist bewusst, dass die Gastronom*innen durch die neuen Regeln wirtschaftliche Verluste verkraften müssen. Um sie so gering wie möglich zu halten, soll gemeinsam mit den Gewerbebetrieben überlegt werden, inwieweit die Außengastronomieflächen auf dem Platz neu geordnet und möglicherweise für die Zeiten vor 22 Uhr erweitert werden können.
Das Verweilverbot wird evaluiert und soll nach einer Übergangszeit – vorbehaltlich der Zustimmung der politischen Gremien – durch eine ordnungsbehördliche Verordnung fortgeführt werden. Die Einführung des Verweilverbots wird durch verschiedene Maßnahmen der Öffentlichkeitsarbeit flankiert, beispielsweise Vermittler*innen eines extern beauftragten Dienstleisters, die Information der direkten Anwohner*innen und der betreffenden Gewerbebetriebe, Plakate vor Ort, Social-Media-Post sowie ein FAQ auf der Internetseite der Stadt Köln.
Auf der Internetseite der Stadt Köln kann die öffentliche Bekanntmachung Allgemeinverfügung Verweilverbot Brüsseler Platz eingesehen werden, ebenso die Pressemitteilung vom 16. Dezember 2024.
Weitere Informationen können ebenso in einer aktuellen Stellungnahme für den Ausschuss "Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen" sowie auf der Internetseite der Stadt Köln nachgelesen werden.