Keine Fälle in Köln – Schutz- und Überwachungszonen auf Stadtgebiet
In Köln sind bisher keine Fälle von Geflügelpest aufgetreten. Aber Teile des Kölner Stadtgebiets fallen aufgrund von zwei Ausbrüchen der Geflügelpest in benachbarten Kreisen derzeit in Schutz- und Überwachungszonen, sogenannte Restriktionsgebiete. Bereits am 31. Oktober sowie am 8. November 2022 hat die Stadt Köln Allgemeinverfügungen zum Schutz gegen die Geflügelpest bei Nutzgeflügel erlassen. Eine der beiden Überwachungszonen liegt im östlichen Teil von Köln-Porz, ausgehend von einem Ausbruch in Lohmar Ende Oktober 2022. Aufgrund eines Ausbruchs in Bergisch Gladbach Anfang November 2022 gibt es eine Schutzzone in Köln-Dellbrück sowie eine Überwachungszone im nördlichen rechtsrheinischen Bereich.
In den Allgemeinverfügungen sind die Restriktionsgebiete dargestellt und alle angeordneten Seuchenbekämpfungsmaßnahmen aufgelistet, die für betroffene Geflügelhalter*innen in diesen Gebieten gelten. Zu den Maßnahmen zählen unter anderem verstärkte Hygiene- und Desinfektionsmaßnahmen. Geflügelhalter*innen mit Tieren in der Schutz- oder Überwachungszone müssen diese verstärkt überwachen: Jede erkennbare Veränderung ist dem Umwelt- und Verbraucherschutzamt der Stadt Köln unverzüglich mitzuteilen. Zusätzlich muss Geflügel in der Schutzzone von freilebenden Vögeln ferngehalten werden, es herrscht dort Stallpflicht. Sämtliche angeordneten Maßnahmen dienen dem Schutz der Geflügelbestände und sollen eine Verschleppung des Virus aus dem Seuchengebiet durch Tierkontakte, aber auch indirekte Kontakte über Personen oder Transportbehälter verhindern. Amtliche Tierärzt*innen haben unverzüglich alle 27 in den Schutzzonen gemeldeten Geflügelhaltungen aufgesucht. In sieben Beständen wird aktuell kein Geflügel gehalten, in den restlichen 20 wurden alle Tiere klinisch untersucht: Sie zeigten keine Anzeichen, die auf Geflügelpest hindeuten.
In Köln wird Geflügel überwiegend privat gehalten, in der Regel nur wenige Tiere je Haltung. Es gibt nur sieben gewerbliche Geflügelhalter*innen sowie den Kölner Zoo, den ein direkter Seuchenausbruch aufgrund der vielen seltenen Vogelarten sehr hart treffen würde. In Abstimmung mit dem Umwelt- und Verbraucherschutzamt hat der Zoo seine Tierseuchen-Alarmpläne überarbeitet und die Vorsorgemaßnahmen erweitert, um die Tiere bestmöglich zu schützen.
Das Ansteckungsrisiko mit dem Virus der Geflügelpest ist für Menschen äußerst gering. Es sind nur wenige Fälle im Ausland bekannt, bei denen die Geflügelpest unter bestimmten Bedingungen bei sehr engem Kontakt vom Tier auf den Menschen übertragen wurde. Eine Weiterverbreitung von Mensch zu Mensch wurde bisher nicht beobachtet.