Erhöhungen der Abfallgebühren seit 2000 unter dem Verbraucherpreisindex
Nachdem die Abfallgebühren seit Privatisierung von Abfallwirtschaft und Stadtreinigung im Jahr 2000 zehn Mal und die Straßenreinigungsgebühren sieben Mal nicht erhöht wurden, müssen sich die Kölnerinnen und Kölner für 2017 auf Gebührenerhöhungen einstellen. Konkret lautet der Vorschlag, die Abfallgebühren im Durchschnitt um 1,75 Prozent und die Straßenreinigungsgebühren im Durchschnitt um 5,32 Prozent zu erhöhen. In seiner letzten Sitzung im Jahr am 20. Dezember 2016 wird der Rat der Stadt Köln über die beiden Satzungen entscheiden.
Insbesondere die Erhöhung der Preise für die Restmüllverbrennung um rund 6 Prozent wegen wegbrechender Energieerlöse sowie die Erweiterung des Leistungsumfanges bei der Sauberkeit öffentlicher Flächen wirken sich kostensteigernd auf die Abfallgebühren 2017 aus.
Wesentliche Gründe der zu erwartenden Gebührenerhöhungen für die Straßenreinigung liegen zum einen im Wegfall einer Überdeckung im Vergleich zum Vorjahr und in den mit den Abfallwirtschaftsbetrieben Köln (AWB) vereinbarten Preisgleitklauseln. Zum anderen sind die Leistungen der Straßenreinigung bei der Wildkrautbeseitigung und der Reinigung des Straßenbegleitgrüns erweitert worden.
Aus dem Vergleich mit dem Verbraucherpreisindex (Anlage) geht hervor, dass seit 2000 die Erhöhung der Abfallgebühren durchschnittlich um 0,1 Prozent weniger gestiegen sind und die Straßenreinigungsgebühren um nur 0,04 Prozent mehr gestiegen sind als die Verbraucherpreise.
Dabei ist zu berücksichtigen, dass 2007 bei den Gebühren sowohl für die Abfallentsorgung als auch für die Straßenreinigung eine Umsatzsteuererhöhung von 16 auf 19 Prozent kompensiert werden musste.
Bei den Straßenreinigungsgebühren wurde zudem der Leistungsumfang in den vergangenen Jahren deutlich erweitert, in dem aus Gründen der Stadtsauberkeit die Reinigung von Mittelalleen sowie Straßenbegleitgrün und Wildkrautentfernung jetzt über Straßenreinigungsgebühren finanziert werden.