Zeitplan und Stand der Wahlvorbereitungen bei der Stadt Köln

Die Wahlvorbereitungen bei der Stadt Köln sind weit fortgeschritten: die Wahlräume einschließlich Briefwahlzentrum sind festgelegt, die Produktion und der Versand der Wahlbenachrichtigungen und Briefwahlunterlagen sind durch externe Dienstleister gewährleistet und die Akquise von Wahlhelfenden ist sehr gut angelaufen. Die Stadt Köln sieht sich für eine ordnungsgemäße und rechtskonforme Durchführung der vorgezogenen Bundestagswahl am 23. Februar 2025 gut vorbereitet.

Großes Engagement als Wahlhelfer*in

Das Engagement der Kölner*innen als Wahlhelfer*in bei der Bundestagswahl am 23. Februar 2025 ist außerordentlich groß.

Kreiswahlleiterin Andrea Blome, Stadtdirektorin der Stadt Köln:

Ich freue mich außerordentlich über die überwältigende Bereitschaft, bei der Bundestagswahl aktiv mitzuwirken. Wer sich als Wahlhelfer*in engagiert, leistet einen wesentlichen Beitrag für die Demokratie.

Inzwischen liegen der Stadt so viele Anmeldungen vor, dass alle 8.000 Wahlhelfenden-Funktionen besetzt werden können. Die Einteilung der angemeldeten Personen auf die insgesamt 1.006 Wahlvorstände und die unterschiedlichen Funktionen erfolgt sukzessive. Bis heute konnten bereits rund 4.760 Wahlhelfende eingeteilt werden. Sofern angemeldete Personen bis Mitte Februar 2025 keine Ernennung erhalten haben, freut sich die Stadt, wenn sich diese Personen bei der Kommunalwahl am 14. September 2025 engagieren. Wer sich dafür bereits anmelden möchte, hat dazu unter www.wahlhelfer.koeln schon jetzt die Gelegenheit.

Wahlhelfer

Wahlbenachrichtigung

Die Wahlbenachrichtigungen werden in der Zeit vom 23. Januar bis spätestens 2. Februar 2025 zugestellt. Wahlberechtigte, die keine Wahlbenachrichtigung erhalten, werden gebeten, sich umgehend an das Wahlamt der Stadt Köln zu wenden, telefonisch unter 0221 / 221-34567 oder per E-Mail an wahlamt@stadt.koeln.

Wahlamt

Wahlberechtigung, § 12 Bundeswahlgesetz (BWG)

Wahlberechtigt sind alle Deutschen im Sinne des Artikels 116 Absatz 1 des Grundgesetzes, die am Wahltag

  • das achtzehnte Lebensjahr vollendet haben
  • seit mindestens drei Monaten in der Bundesrepublik Deutschland eine Wohnung innehaben oder sich sonst gewöhnlich in der Bundesrepublik Deutschland aufhalten
  • nicht nach § 13 BWG vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.

Wohnung im Sinne des Gesetzes ist jeder umschlossene Raum, der zum Wohnen oder Schlafen benutzt wird. Wohnwagen und Wohnschiffe sind jedoch nur dann als Wohnungen anzusehen, wenn sie nicht oder nur gelegentlich fortbewegt werden. Wahlberechtigt sind bei Vorliegen der sonstigen Voraussetzungen außerdem gemäß § 12 Absatz 2 S.1 BWG diejenigen Deutschen im Sinne des Artikels 116 Absatz 1 des Grundgesetzes, die am Wahltag außerhalb der Bundesrepublik Deutschland leben, sofern sie

  • nach Vollendung ihres 14. Lebensjahres mindestens drei Monate ununterbrochen in der Bundesrepublik Deutschland gelebt haben und dieser Aufenthalt nicht länger als 25 Jahre zurück liegt oder
  • aus anderen Gründen persönlich und unmittelbar Vertrautheit mit den politischen Verhältnissen in der Bundesrepublik Deutschland erworben haben und von ihnen betroffen sind. Diese Personen müssen bis zum 2. Februar 2025 einen Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis stellen.

Ausgeschlossen vom Wahlrecht ist gemäß § 13 BWG, wer infolge Richterspruchs das Wahlrecht nicht besitzt.

 BTW2025*BTW 2021BTW 2017
Wahlberechtigte731.950732.034729.811
Wahlbeteiligung 77,79%75,85%
Wahltag23.02.202526.09.202124.09.2017
Wahlalter18 Jahre18 Jahre18 Jahre
Anzahl Urnenwahlbezirke503543800
Anzahl Briefwahlbezirke503406245
Wahlberechtigte731.950
davon Erstwähler*innen zur Bundestagswahl28.886
davon weiblich14.220
davon männlich14.664
davon divers/unbekannt2
18. Geburtstag am Wahltag25
Älteste*r Wähler*in108

Stand 06.01.2025

Entscheidend für die Wahlteilnahme ist die Eintragung im Wählerverzeichnis. Stichtag für die Ziehung des Wählerverzeichnisses ist der 12. Januar 2025. In dieses kann in der Zeit vom 3. bis 7. Februar 2025 Einsicht genommen werden (Stadt Köln, Bürgerdienste – Wahlamt, Dillenburger Str. 68-70, 51105 Köln).

Möglichkeiten zur Teilnahme an der Wahl

(1) Am Wahltag, 23. Februar 2025, besteht die Möglichkeit, an der Urnenwahl im auf der Wahlbenachrichtigung benannten Wahlbezirk in der Zeit von 8 bis 18 Uhr teilzunehmen. Die Urnenwahl ist mit der Wahlbenachrichtigung oder mit Personalausweis bzw. Reisepass möglich. Die jeweiligen Wahlräume sind online abrufbar über eine sogenannte Wahlgebäudesuche, die rechtzeitig auf den städtischen Internetseiten (wahlen.koeln) veröffentlicht wird.

Wahlen

(2) Darüber hinaus besteht die Möglichkeit der Direktwahl als Sonderform der Briefwahl. Die Direktwahl beginnt ab Montag, 10. Februar 2025, und endet am Freitag, 21. Februar 2025, 15 Uhr. Die Wahlberechtigten haben somit über einen Zeitraum von zwei Wochen die Gelegenheit, ihre Stimme per Direktwahl abzugeben. Zur Bundestagswahl 2025 werden insgesamt vier Direktwahlschalter eingerichtet, die allesamt rollstuhlgerecht sind.

Öffnungszeiten und Örtlichkeiten der Direktwahl:

Montags bis freitags von 9 bis 17 Uhr:

Nur für den Wahlkreis 93 - Kundenzentrum Rodenkirchen, Mannesmannstraße 10, 50996 Köln

Nur für den Wahlkreis 94 - Kundenzentrum Nippes, Neusser Straße 450, 50733 Köln

Nur für den Wahlkreis 100 - Kundenzentrum Mülheim, Wiener Platz 2a, 51065 Köln

Montags bis freitags von 8 bis 18 Uhr:

Im Atrium des Kalk Karrees, Ottmar-Pohl-Platz 1, 51103 Köln, kann sowohl für den Wahlkreis 92 als auch für alle übrigen Wahlkreise gewählt werden.

Wähler*innen können den ihrer Meldeanschrift zugeordneten Wahlkreis der Vorderseite der Wahlbenachrichtigung entnehmen. Alternativ kann der eigene Wahlkreis auch online über die Wahlgebäudesuche in Erfahrung gebracht werden. Die Wahlgebäudesuche wird rechtzeitig auf den städtischen Internetseiten (wahlen.koeln) veröffentlicht. Da erfahrungsgemäß in der letzten Woche und insbesondere am letzten Tag der Öffnung der Direktwahlschalter ein hohes Publikumsaufkommen zu verzeichnen ist, werden die Wähler*innen gebeten, den gesamten Öffnungszeitraum zu nutzen, um längere Wartezeiten zu vermeiden.

(3) Briefwahl kann auf verschiedenen Wegen bequem beantragt werden: Das Wahlamt empfiehlt wegen des kurzen Briefwahlzeitraumes dringend die Beantragung Online per QR-Code auf der Wahlbenachrichtigung oder unter wahlen.koeln.

Die Nutzung des Online-Briefwahlantrages ist vom 15. Januar bis 18. Februar 2025, 23:59 Uhr, möglich. Danach findet keine automatisierte Verarbeitung von Briefwahlanträgen mehr statt. Alle danach noch eingehenden (Post, Fax, E-Mail) Briefwahlanträge werden händisch vom Wahlamt bearbeitet. Das Wahlamt empfiehlt aufgrund der ohnehin knappen Fristen und der Postlaufzeiten für die Briefwahl, Briefwahlunterlagen unmittelbar nach Freischaltung des Online-Briefwahlantrags zu beantragen. Alternativ kann die Beantragung per Post mit dem Formular, das sich im unteren Teil der Wahlbenachrichtigung befindet (Wahlscheinantrag), per formlosen Brief an das Wahlamt der Stadt Köln, Dillenburger Str. 68-70, 51105 Köln, per Fax an 221-21922 oder per E-Mail an wahlamt@stadt.koeln erfolgen.

Wahlamt

Letzter Zeitpunkt für die Beantragung von Wahlscheinen bzw. Briefwahlunterlagen ist Freitag, 21. Februar 2025, 15 Uhr. Im Fall einer nachgewiesenen plötzlichen Erkrankung ist die Beantragung von Briefwahl noch am Wahltag (23. Februar 2025) bis 15 Uhr möglich. Versichert ein*e Wahlberechtigte*r glaubhaft, dass ihm*ihr der beantragte Wahlschein nicht zugegangen ist oder er*sie ihn verloren hat, kann ihm*ihr bis zum Tage vor der Wahl (Samstag, 22. Februar 2025,12 Uhr) ein neuer Wahlschein erteilt werden. Grundsätzlich empfiehlt das Wahlamt, anstelle der gegebenenfalls zeitkritisch werdenden Briefwahl eher die Möglichkeiten der Direktwahl und vor allem der Urnenwahl im Wahlraum zu nutzen.

Ausgabe und Versand der Briefwahlunterlagen sind erst nach Druck und Lieferung der Stimmzettel möglich. Die Briefwahlunterlagen werden ab 7. Februar 2025 versandt, also über einen Zeitraum von insgesamt zwei Wochen. Briefwahlunterlagen müssen am Wahltag bis spätestens 18 Uhr beim Wahlamt der Stadt Köln, Dillenburger Str. 68-70, 51105 Köln, eingegangen sein, da dann die Wahl endet und mit der Auszählung der Stimmen begonnen wird. Der Wahlbrief muss unbedingt rechtzeitig mit der Post abgesandt oder direkt beim Wahlamt der Stadt Köln abgegeben werden. Später eingegangene Wahlbriefe können bei der Stimmenauszählung nicht mehr berücksichtigt werden. Das Risiko, dass der Wahlbrief rechtzeitig eingeht, trägt man selbst. Ausschließlich am Wahltag (23. Februar 2025,) voraussichtlich von 12.30 bis 18 Uhr, können Briefwahlunterlagen auch im Briefwahlzentrum in der Koelnmesse am Infopoint des Wahlamtes abgegeben werden. Die Adresse wird rechtzeitig vor dem Wahltag unter wahlen.koeln bekanntgegeben. Rote Wahlbriefe können jedoch nicht in einem Wahlraum der Urnenwahl abgegeben werden.

Wahlgebiet

Das Wahlgebiet ist das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland, das in 299 Wahlkreise eingeteilt ist. Die Stadt Köln ist in folgende Wahlkreise eingeteilt: Wahlkreis 92 - Köln I: Vom Stadtbezirk Innenstadt die Stadtteile Altstadt-Nord, Neustadt-Nord und Deutz, Stadtbezirke Porz und Kalk. Wahlkreis 93 - Köln II: Vom Stadtbezirk Innenstadt die Stadtteile Altstadt-Süd und Neustadt-Süd, Stadtbezirke Rodenkirchen und Lindenthal. Wahlkreis 94 - Köln III: Stadtbezirke Ehrenfeld, Nippes und Chorweiler. Die Stadt Leverkusen bildet mit dem Stadtbezirk Köln-Mülheim den Bundestagswahlkreis 100 - Leverkusen/Köln IV, der von der Kreiswahlleitung der Stadt Leverkusen betreut wird.

Zulassung der Parteien und Kandidat*innen in den Wahlkreisen 92 Köln I bis 94 Köln III und 100 Leverkusen – Köln IV

Am 20. Dezember 2024 wurde die Aufforderung zur Einreichung von Kreiswahlvorschlägen im Amtsblatt der Stadt Köln öffentlich bekannt gemacht. Kreiswahlvorschläge können bis zum 20. Januar 2025, 18 Uhr, bei der Kreiswahlleiterin (Stadt Köln, Bürgerdienste – Wahlamt, Dillenburger Str. 68-70, 51105 Köln) eingereicht werden. Am 24. Januar 2025 wird der Kreiswahlausschuss in Köln über die Zulassung der Wahlkreisbewerber*innen (Erststimme) für die Wahlkreise 92 Köln I, 93 Köln II sowie 94 Köln III entscheiden. Am gleichen Tag entscheidet der Kreiswahlausschuss in Leverkusen über die Zulassung der Wahlkreisbewerber*innen für den Wahlkreis 100 Leverkusen - Köln IV. Der nordrhein-westfälische Landeswahlausschuss wird in öffentlicher Sitzung über die Zulassung der Landeslisten (Zweitstimme) zur Bundestagswahl am 24. Januar 2025 entscheiden. Bis zum 27. Januar 2025 kann Beschwerde gegen die Zulassung der Wahlvorschläge eingereicht werden, über die der Kreiswahlausschuss bzw. Landeswahlausschuss am 30. Januar 2025 entscheidet. Erst danach stehen die Kandidat*innen für die Stimmzettel fest. Die zugelassenen Wahlvorschläge werden öffentlich bekannt gemacht.

Wahlgebäude

Die 503 Wahlbezirke der Urnenwahl sind in insgesamt 179 verschiedenen Wahlgebäuden untergebracht. Hierbei handelt es sich überwiegend um städtische Gebäude wie zum Beispiel Schulen, aber auch privat angemietete Gebäude. Eine Liste der Wahlgebäude bzw. Wahlräume wird zeitnah auf den städtischen Internetseiten (wahlen.koeln) veröffentlicht.

Rollstuhlgerechte Wahlräume

Zur Bundestagswahl am 23. Februar 2025 werden nach aktuellem Stand 100 Prozent aller Wahlräume rollstuhlgerecht sein.

WahlJahrrollstuhlgerecht zu
Europawahl2024100 Prozent
Landtagswahl2022100 Prozent
Bundestagswahl202196 Prozent
Kommunalwahl202088 Prozent
Europawahl201988 Prozent
Bundestagswahl201783 Prozent

Briefwahlzentrum

Auch für die Bundestagswahl 2025 wird ein Briefwahlzentrum zur Auszählung der eingegangenen Briefwahl-Stimmen der insgesamt 503 Briefwahlbezirke eingerichtet. Das Zentrum wird in der Halle 10.2 der Koelnmesse, Köln-Deutz, installiert. Allein dort werden etwa 4.000 ehrenamtliche Wahlhelfer*innen zusammen mit rund 300 städtischen Mitarbeiter*innen eingesetzt.

Termine im Überblick

  • 12.1.2025 Ziehung Wählerverzeichnis
  • 15.1.2025 Möglichkeit der Online-Beantragung von Briefwahlunterlagen
  • 20.1.2025 Letzter Tag für die Einreichung der Kreiswahlvorschläge beim Wahlamt der Stadt Köln
  • 23.1.2025 bis 2.2.2025 Versand der Wahlbenachrichtigungen
  • 24.1.2025 Sitzung Kreiswahlausschuss Zulassung Wahlvorschläge
  • 30.1.2025 Entscheidung über die Zulassung von Wahlvorschlägen durch den Landes- bzw. Bundeswahlausschuss. Beginn Stimmzetteldruck.
  • 6.2.2025 Beginn Produktion Briefwahlunterlagen
  • 7.2.2025 Beginn Versand Briefwahlunterlagen
  • 10.2.2025 Beginn der Direktwahl
  • 21.2.2025, 15 Uhr Ende Direktwahl sowie letzter Tag für die Beantragung von Wahlscheinen bzw. Briefwahlunterlagen Druck des endgültigen Wählerverzeichnisses
  • 22.2.2025 Abschluss der Wahl-Vorbereitungsarbeiten im Wahlamt
  • 23.2.2025 Wahltag/-nacht
  • 28.2.2025 Sitzung des Kreiswahlausschusses zur Feststellung des amtlichen Ergebnisses

Die Vorlage

Stadt Köln - Amt für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit