3. Förderprogramm zur politischen Partizipation in Köln ausgeschrieben

Gemeinsam haben Stadtgesellschaft, Politik und Verwaltung einen entscheidenden Meilenstein für die Beteiligung der Kölner*innen erreicht: Der Rat hatte in seiner Sitzung am 12. Dezember 2024 beschlossen, dass die Leitlinien für Öffentlichkeitsbeteiligung als Regelwerk zur Beteiligung der Kölner*innen in allen politischen Gremien in Köln angewendet werden (vorbehaltlich des Beschlusses des Haushaltes durch den Rat und der Genehmigung durch die Bezirksregierung). Ab 1. November 2025 gelten somit die Leitlinien für Öffentlichkeitsbeteiligung für alle politischen Gremien.

Dies ist der konsequente nächste Schritt, nachdem die Systematische Öffentlichkeitsbeteiligung in Köln seit 2018 Stück für Stück ausgebaut und weiterentwickelt wurde. Seit 2019 wird diese Entwicklung durch das kooperative Büro für Öffentlichkeitsbeteiligung, das aus einem städtischen und einem stadtgesellschaftlichen Teil besteht, begleitet. Dabei wird der stadtgesellschaftliche Teil durch den*die Fördermittelempfänger*in des Förderprogrammes zur Förderung der politischen Partizipation gebildet. Nach den ersten beiden Förderperioden wird nun das 3. Förderprogramm für die Jahre 2025/2026 ausgeschrieben.

Wie in den ersten Förderperioden sind die Schwerpunkte:

Bereichsübergreifende und anlassunabhängige Initiierung und Koordination von Aktivitäten zur Förderung von Interesse und Teilhabe an städtischen Planungen und Entscheidungen.

  • Zielbezogene Vernetzung mit relevanten Akteur*innen im Feld politische Partizipation
  • Angebote zur Information und Aktivierung von politischer Partizipation und Öffentlichkeitsbeteiligung
  • Angebote zur Entwicklung und Unterstützung der Prinzipien verständigungsorientierter Kommunikation

Der*die Fördermittelempfänger*in soll bereits in der Stadtgesellschaft von Köln mit niedrigschwelligen Angeboten und Strukturen verankert sein.

Das Förderprogramm ist für die Dauer von maximal zwei Jahren, ab Inkrafttreten der Haushaltssatzung 2025/2026 und der Genehmigung durch die Bezirksregierung bis zum 31. Dezember 2026, angelegt.

Die Bewerbungsfrist läuft bis einschließlich Montag, 24. Februar 2025.

Das Förderprogramm Stadt Köln - Amt für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit