Nachprüfungsantrag eines Unternehmen verursacht Verzögerung
Der Nachprüfungsantrag eines ausgeschlossenen Bieters in einem Gewerk beim Neubau der "Inklusiven Universitätsschulen Helios" in Köln-Ehrenfeld vor der Vergabekammer Rheinland hat einen Teil-Baustopp verursacht. Es geht um die Vergabe der Leistung "Elektrische Schwachstromanlagen". Der Bietende hatte Qualifikations-Nachweise nicht erbracht, die in der Ausschreibung verlangt waren. Die Vergabekammer hat den Antrag inzwischen insgesamt zurückgewiesen und hat damit vollständig das Vorgehen der Stadt Köln bestätigt. Trotzdem verzögert sich durch Antrag und Prüfung bis zur Entscheidung die Vergabe in diesem Schlüsselgewerk um mindestens vier Monate, was sich auf alle Folgegewerke auswirken wird.
Das kostet für die Gesamtmaßnahme Zeit und Geld. Mit dem dringend benötigten Schulbau-Großprojekt sollen bis zum Schuljahr 2024/2025 eine zweizügige Grundschule und eine vierzügige Gesamtschule entstehen. Das Projekt ist zudem als bundesweit erste inklusive Universitätsschule mit offenen Lernlandschaften ein über die Stadtgrenzen hinaus bekanntes Pilotprojekt.
Das Projekt befindet sich derzeit in der eng getakteten Ausbauphase. Die vom Nachprüfungsantrag betroffenen Elektroinstallationen müssen in die Decken- und Wandmontagen integriert werden, bevor diese Bauteile geschlossen werden können, erst dann können sich alle folgenden Gewerke anschließen. Insgesamt sind 35 Gewerke am Bau beteiligt. 18 Vergaben sind bereits beauftragt, eine weitere ist aktuell veröffentlicht, 16 weitere Vergaben stehen noch aus.
Die antragsstellende Firma hat gegen die Stadt Köln nachweislich bereits in vielen Projekten und Vergaben Rügen und Nachprüfungsverfahren erhoben, diese konnten in den meisten Fällen ausgeräumt beziehungsweise zurückgewiesen werden.