733.266 Kölner Bürger*innen dürfen wählen – 8.000 Wahlhelfende gesucht
Am Sonntag, 26. September 2021, wird der 20. Deutsche Bundestag gewählt. Für die Bundestagswahl in den Wahllokalen und im Briefwahlzentrum werden wieder auf verschiedenen Wegen rund 8.000 Wahlhelfende gesucht. Dazu startet die Stadt Köln eine Werbekampagne. Im Internet sind alle Informationen, auch über das sogenannte „Erfrischungsgeld“ zu finden – und man kann sich direkt für das Ehrenamt anmelden.
Zahlen, Daten, Fakten zur Bundestagswahl am 26. September 2021
Gewählt werden…
…die Abgeordneten des 20. Deutschen Bundestages für die Dauer von vier Jahren.
Wahlverfahren
Bei der Bundestagswahl handelt es sich um ein Verbindungssystem von Mehrheitswahl und Verhältniswahl mit zwei Stimmen pro Wahlberechtigtem:
- Erststimme für den*die Wahlkreiskandidat*in
- Zweitstimme für die Landesliste (Partei)
Wahlberechtigung
Wahlberechtigte zur Bundestagswahl: | 2021 (Stand 11.05.2021) | 2017 |
Wahlberechtigte | 733.266 Frauen: 382.281 Männer: 350.970 k.A./divers: 15 | 729.811 |
Wahlbeteiligung | 75,85% | |
Wahltag | 26.09.2021 | 24.09.2017 |
Wahlalter | 18 | 18 |
Anzahl Urnenstimmbezirke | 543 | 800 |
Anzahl Briefwahlstimmbezirke | 406 | 245 |
Die Wahlberechtigung zur Bundestagswahl hat
- wer am Wahltag Deutsche*r im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetzes ist
- wer am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet hat und
- wer seit mindestens drei Monaten in der Bundesrepublik Deutschland eine Wohnung hat oder sich sonst gewöhnlich aufhält
- wer nicht nach § 13 Bundeswahlgesetz vom Wahlrecht ausgeschlossen ist
- jede*r im Ausland lebende, volljährige Deutsche auf der Grundlage des § 12 Abs. 2 Satz 1 Bundeswahlgesetz
Entscheidend für die Wahlteilnahme ist der Eintrag im (einzig maßgeblichen) Wählerverzeichnis. Der Stichtag für die Ziehung des Wählerverzeichnisses ist der 15. August 2021 (42 Tage vor der Wahl). In das Wählerverzeichnis kann in der Zeit von 6. bis 10. September 2021 Einsicht genommen werden. Es liegt dann im Wahlamt (Stadt Köln, Bürgerdienste, Dillenburger Straße 68-70, 51105 Köln) aus.
Wahlbenachrichtigung
Die Wahlbenachrichtigungen werden in der Zeit vom 21. August 2021 bis spätestens 5. September 2021 zugestellt. Wahlberechtigte, die in dieser Zeit keine Wahlbenachrichtigung erhalten, werden gebeten, sich umgehend an das Wahlamt der Stadt Köln unter der Telefonnummer 0221 / 221-34567 zu wenden.
Möglichkeiten zur Teilnahme an der Wahl
- Am Wahltag, 26. September 2021, besteht die Möglichkeit an der Urnenwahl in seinem auf der Wahlbenachrichtigung benannten Wahlbezirk in der Zeit von 8 Uhr bis 18 Uhr teilzunehmen. Die jeweiligen Wahlräume sind zeitnah online nachlesbar über die sogenannte Wahlraumsuche.
- Darüber hinaus besteht die Möglichkeit der Direktwahl als Sonderform der Briefwahl. Die Direktwahl beginnt am Montag, 23. August 2021 und endet am Freitag, 24. September 2021. Die Wahlberechtigten haben somit über einen Zeitraum von fünf Wochen die Gelegenheit, ihre Stimme per Direktwahl abzugeben. Die genauen Rahmenbedingungen und Standorte werden rechtzeitig im Vorfeld des Starts der Direktwahl bekannt gegeben.
- Außerdem gibt es die Möglichkeit zur Briefwahl, die auf verschiedenen Wegen (per Post mit dem Formular, das sich im unteren Teil der Wahlbenachrichtigung befindet/Wahlscheinantrag, online, per formlosen Brief an das Wahlamt der Stadt Köln, Dillenburger Str. 68-70, 51105 Köln, per Fax an 221-21922, per E-Mail oder per QR-Code auf der Wahlbenachrichtigung) ab Erhalt der Wahlbenachrichtigung beantragt werden kann. Beantragte Briefwahlunterlagen werden ab 23. August 2021 versandt, also über einen Zeitraum von fünf Wochen. Alle Informationen zur Beantragung und den Fristen der Briefwahl werden aktuell kommuniziert.
Ehrenamtliche Wahlhelfer*innen Geplant ist der Einsatz von 8.000 Wahlhelfenden. Dabei ist die Besetzung des Gremiums der sogenannten Wahlvorstände mit bis zu acht ehrenamtlichen Mitgliedern (sogenannte Wahlhelfende) vorgesehen. Sie müssen selbst wahlberechtigt sein und sollen nach Möglichkeit aus dem Kreis der wahlberechtigten Kölner*innen berufen werden.
- ein*e Wahlvorsteher*in
- ein*e Schriftführer*in
- vier bis sechs Beisitzende
Ehrenamtliche Wahlhelfende erhalten (wie zur Kommunalwahl 2020) als Wahlvorstehende und Schriftführende in den Urnenstimmbezirken ein sogenanntes Erfrischungsgeld in Höhe von 70 Euro. Für den Einsatz in den Briefwahlbezirken erhalten Wahlvorstehende und Schriftführende 60 Euro. Beisitzende erhalten jeweils 50 Euro.
Auch bei der Bundestagswahl lohnt es sich, Wahlhelfende zu werben
Die zur Europawahl 2019 erstmals eingeführte Werbeprämie für Erstwahlhelfende wird beibehalten. Bei Anmeldung einer beziehungsweise eines neuen Wahlhelfenden erhalten Wahlhelfer*innen einmalig eine Werbeprämie in Höhe von 30 Euro. Die Werbeprämie wird für maximal eine Anwerbung gewährt.
Einen besonderen Anreiz möchte die Stadt in diesem Jahr für Schulen und eingetragene Vereine setzen, innerhalb der Schule und des Vereins für diese wichtige demokratische Aufgabe zu werben und sich gemeinsam als Gruppe anzumelden: Für Schulen oder eingetragene Vereine, die eine Gruppe von mindestens fünf wahlberechtigten Schüler*innen oder Vereinsmitgliedern anmelden, wird die Stadt – zusätzlich zum Erfrischungsgeld, dass an die Wahlhelfenden direkt ausgezahlt wird – eine Prämie in Höhe von 10 Euro pro Person auf ein jeweils angegebenes zentrales Konto für die Schul- oder Klassen- beziehungsweise Vereinskasse überweisen.
Vorbereitung und Information der ehrenamtlichen Wahlhelfenden Die Stadt Köln wird die ehrenamtlichen Wahlhelfenden auf ihre Tätigkeiten gründlich vorbereiten, so dass auch "Neulinge" für die Aufgaben gut geschult sind. So werden umfangreiche Informationen in Form von Schulungsunterlagen, Leitfäden und Inhalten im Internet angeboten, die für die Abläufe im Wahlraum (Urnenwahlbezirk) oder im Briefwahlzentrum schulen – je nach Einsatzort der ehrenamtlichen Wahlhelfenden. Das Wahlamt wird – auch unter Berücksichtigung der notwendigen Corona-Schutzmaßnahmen – Präsenzschulungen und/oder Online-Formate anbieten. Als Präsenzveranstaltung oder adäquates Online-Format werden etwa 150 Workshops für Wahlvorstehende und Schriftführende à etwa zweieinhalb Stunden von montags bis samstags angeboten. Die Teilnahme an einer Schulung ist für die Wahrnehmung der Aufgaben als Wahlvorstehende und Schriftführende am Wahlsonntag verpflichtend. Dafür werden neben dem genannten Erfrischungsgeld weitere 50 Euro gezahlt. Zum anderen werden etwa zehn öffentliche großformatige Informationsveranstaltungen oder entsprechende Onlineveranstaltungen für interessierte Beisitzende abgehalten. Diese Veranstaltungen dauern je etwa 90 Minuten, ihr Besuch ist freiwillig und es werden verschiedene Termine zur Auswahl stehen.
Alle Schulungsmaßnahmen beginnen voraussichtlich am 26. Juli 2021 und enden planmäßig eine Woche vor dem Wahlwochenende. Nachhol-Schulungen werden aber noch bis Samstag, 25. September 2021, durchgeführt.
Impfpriorisierung von Wahlhelfer*innen
Wahlhelfer*innen mit Ernennungsschreiben haben nach den derzeit gültigen Regelungen die Möglichkeit, priorisiert geimpft zu werden. Die Stadt Köln bereitet sich vor, dies ab voraussichtlich Mitte Juli umzusetzen, sofern die Impfpriorisierung bis dahin Bestand hat.
Wahlgebäude und Wahlräume
Die 543 Wahlbezirke der Urnenwahl sind in insgesamt 179 verschiedenen Wahlgebäuden untergebracht. Hierbei handelt es sich um städtische Gebäude (zum Beispiel Schulen) und wenige Privatobjekte. Wie bei der Kommunalwahl werden Senioreneinrichtungen und Kindertagesstätten Corona-bedingt nicht genutzt. Eine Liste der Wahlgebäude beziehungsweise Wahlräume – inklusive der rollstuhlgerechten – wird kurzfristig auf den städtischen Internetseiten veröffentlicht.
Rollstuhlgeeignete Wahlräume
Zur Bundestagswahl am 26. September 2021 werden 96 Prozent aller Wahlräume rollstuhlgerecht sein. Diese Quote wurde in der Vergangenheit kontinuierlich gesteigert.
Wahl | Jahr | rollstuhlgerecht zu |
Kommunalwahl | 2020 | 88% |
Europawahl | 2019 | 88% |
Bundestagswahl | 2017 | 83% |
Landtagswahl | 2017 | 83% |
OB-Wahl | 2015 | 80% |
Verbundwahl | 2014 | 79% |
Bundestagswahl | 2013 | 71% |
Landtagswahl | 2012 | 63% |
Landtagswahl | 2010 | 62% |
OB-Wahl | 2009 | 49% |
Weiterhin wird – sofern die Corona-Schutzmaßnahmen dies unverändert ermöglichen – den Leitungen sozialer Einrichtungen erneut das Angebot der mobilen Wahlvorstände unterbreitet, die nach Absprache mit dem Wahlamt direkt in die jeweilige Einrichtung kommen. Wie zu den vergangenen Wahlen werden zwei barrierefreie Busse als Notfallwahlraum vorgehalten.
Briefwahlzentrum Auch für die Bundestagswahl 2021 wird ein Briefwahlzentrum zur Auszählung der eingegangenen Briefwahl-Stimmen der insgesamt 406 Briefwahlstimmbezirke eingerichtet. Es wird erneut in der Koelnmesse in Köln-Deutz installiert. Allein dort werden etwa 3.250 ehrenamtliche Wahlhelfende zusammen mit rund 200 Unterstützungskräften eingesetzt.
Corona-Schutzmaßnahmen Die Stadt Köln wird alle am Wahltag erforderlichen Schutzmaßnahmen umsetzen und gegebenenfalls erforderliche Hygienekonzepte erarbeiten, um die sichere Wahldurchführung für die Wahlberechtigten, die Wahlhelfenden und die Mitarbeitenden in der Wahlorganisation zu gewährleisten.
Termine im Überblick
30.07.2021 | Sitzung des Kreiswahlausschusses über die Zulassung von Wahlvorschlägen |
13.08.2021 | Ziehung Wählerverzeichnis |
16.08.2021 | Beginn Produktion der Wahlbenachrichtigungen |
21.08.2021 | Beginn Versand der Wahlbenachrichtigungen Die Hauptzustellung beginnt ab dem 23.08.2021 |
23.08.2021 | Beginn der Direktwahl sowie Beginn Produktion und Versand Briefwahl |
24.09.2021 | Ende Direktwahl sowie Ziehung und Druck des endgültigen Wählerverzeichnisses |
25.09.2021 | Abschluss der Wahl-Vorbereitungsarbeiten in den Kundenzentren und im Briefwahlzentrum |
26.09.2021 | Wahltag / Wahlnacht |
01.10.2021 | Sitzung des Kreiswahlausschusses über das amtliche Ergebnis |
Plakatmotive Wahlhelfende





