Zwei Nationalitäten, zwei Pässe? Seit dem 20. Dezember 2014 gelten neue Vorschriften zum Staatsangehörigkeitsrecht bzw. zum Optionsrecht.

Danach müssen Sie sich unter bestimmten Voraussetzungen nicht mehr mit Volljährigkeit für eine der beiden Staatsangehörigkeiten entscheiden, sondern dürfen beide behalten.  

Was ist im Rahmen dieser Gesetzesänderung jetzt möglich und für wen treffen die neuen Vorschriften zu?

Wir haben hier die häufigsten Fragen und Antworten für Sie zusammengestellt:

Für wen gilt die Gesetzesänderung?

aufklappen

Ich besitze eine ausländische Staatsangehörigkeit ...

aufklappen

Ich bin in Deutschland geboren, habe aber noch nicht die deutsche Staatsangehörigkeit

aufklappen

Ich bin Deutsche/Deutscher durch Geburt in Deutschland ...

aufklappen

Das Optionsverfahren wurde bei mir nach "altem" Recht schon eingeleitet

aufklappen

Ich war optionspflichtig und habe meine deutsche Staatsangehörigkeit bereits verloren

aufklappen

Ich war optionspflichtig und habe meine ausländische Staatsangehörigkeit bereits verloren

aufklappen

Weitere Fragen? Wir informieren Sie gerne

aufklappen