
Zwei Nationalitäten, zwei Pässe? Seit dem 20. Dezember 2014 gelten neue Vorschriften zum Staatsangehörigkeitsrecht bzw. zum Optionsrecht.
Danach müssen Sie sich unter bestimmten Voraussetzungen nicht mehr mit Volljährigkeit für eine der beiden Staatsangehörigkeiten entscheiden, sondern dürfen beide behalten.
Was ist im Rahmen dieser Gesetzesänderung jetzt möglich und für wen treffen die neuen Vorschriften zu?
Wir haben hier die häufigsten Fragen und Antworten für Sie zusammengestellt: