Sie möchten als Au-Pair arbeiten, haben das 26. Lebensjahr noch nicht vollendet und eine deutschsprachige Familie gefunden?

Sie gehören keinem EU-Mitgliedsstaat an?

Sie möchten eine Person aus dem Ausland zu einem Au-pair Aufenthalt einladen und möchten wissen, welche Unterlagen für die Beschäftigungserlaubnis vorgelegt beziehungsweise im Einreiseverfahren dem Visumsantrag beigefügt werden müssen?

Benötigte Dokumente

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Au-Pair Vertrag und Fragebogen

Wer darf ein Au-Pair beschäftigen und wo muss die Au-Pair-Tätigkeit angemeldet werden?

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Vorsprache

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Gebühren

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