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Einbürgerungsantrag
Für alle Antragstellenden ist ab dem 16. Lebensjahr ein eigener Antrag erforderlich. Dieser muss komplett ausgefüllt aber noch nicht unterschrieben sein. Ab dem 16. Lebensjahr benötigen wir zusätzlich einen Lebenslauf mit allen Kontaktdaten (Mobilnummer, E-Mail, Anschrift).
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Identitätsdokumente
Wir benötigen Ihren Nationalpass oder Reiseausweis. Sofern Ihr Herkunftsstaat weitere Identitätsdokumente, wie beispielsweise einen Staatsangehörigkeitsausweis oder eine Personal-/Identitätskarte (ID-Karte) ausstellt, benötigen wir diese ebenfalls im Original und mit beglaubigter Übersetzung.
Wir benötigen Ihre Geburtsurkunde. Falls Sie nicht ledig sind, benötigen wir die Ehe- oder Lebenspartnerschaftsurkunde oder eine beglaubigte Abschrift / einen beglaubigten Auszug aus dem Familienbuch beziehungsweise Familienregister. Im Falle einer Scheidung benötigen wir das Scheidungsurteil mit Rechtskraftvermerk.
Sollten Sie nicht über eine deutsche oder internationale Urkunde verfügen, benötigen Sie zusätzlich eine beglaubigte Übersetzung von einem*einer vereidigten Dolmetscher*in, der*die in Deutschland ansässig ist. Die Übersetzung muss mit der Kopie des Originals verbunden und gesiegelt sein. Ausländische Urkunden aus Russland, Ukraine beziehungsweise den Staaten der ehemaligen Sowjetunion müssen nach der ISO-Transliterationsnorm übersetzt sein.
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Gültige Aufenthaltserlaubnis für Deutschland (keine Fiktionsbescheinigung)
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Nachweis der Deutschkenntnisse
Ihre Deutschkenntnisse können Sie nachweisen durch: einen Abschluss einer allgemeinbildenden deutschen Schule (Hauptschule, Realschule, Gesamtschule oder Gymnasium), ein Studium an einer deutschsprachigen Hochschule oder Fachhochschule, wobei das Studium ebenfalls in deutscher Sprache absolviert wurde, eine erfolgreich abgeschlossene deutsche Berufsausbildung oder ein Deutsch-Zertifikat mit mindestens Niveau B1 (Telc, Goethe, TestDaF).
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Nachweise der Kenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung
Ihre staatsbürgerlichen Kenntnisse können Sie nachweisen durch: einen Abschluss einer allgemeinbildenden deutschen Schule (Hauptschule, Realschule, Gesamtschule oder Gymnasium), einen Abschluss eines Studiums in Germanistik, Politik-/Sozial-/Rechtswissenschaften oder durch ein erfolgreich abgeschlossener Einbürgerungstest mit mindestens 17 Punkten.
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Unterlagen von Schüler*innen bis 15 Jahre
Zeugnisse der letzten vier Jahre des 2. Halbjahres, Schulbescheinigung des aktuellen Halbjahres sowie die
Zustimmung zur Einbürgerung durch die Eltern oder das sorgeberechtigte Elternteil mit Passkopie und gegebenenfalls dem Sorgerechtsurteil.
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Unterlagen von Schüler*innen ab 16 Jahre
Ein Abschlusszeugnis (mindestens Hauptschulabschluss oder wenigstens gleichwertigen deutschen Schulabschluss) oder eine Schulbescheinigung des aktuellen Halbjahres.
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Unterlagen von Auszubildenden
Ausbildungsvertrag, Gehaltsabrechnungen der letzten drei Monate. Bei einer schulischen Ausbildung benötigen wir eine Schulbescheinigung des aktuellen Halbjahres.
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Unterlagen von Studierenden
Studienbescheinigung des aktuellen Semesters und eine aktuelle Studienverlaufsbescheinigung.
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Unterlagen von Arbeitnehmer*innen
Arbeitsvertrag über eine Vollzeitstelle mit den letzten drei Gehaltsabrechnungen, aktueller Rentenversicherungsverlauf, Nachweis Ihrer Mietzahlungen für die letzten drei Monate und Ihren Mietvertrag.
Bei Wohneigentum benötigen wir einen Nachweis der aktuellen Wohnkosten, Kreditkosten und einen Grundbuchauszug.
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Unterlagen von selbstständig arbeitenden Personen
Aktuelle Bescheinigung Ihres*Ihrer Steuerberater*in über Ihre Nettoeinkünfte der letzten sechs Monate, die letzten zwei Steuerbescheide, Gewerbeanmeldung, Nachweise Ihrer Kranken- und Pflegeversicherung, Nachweise über eine Alterssicherung, Nachweise Ihrer Mietzahlungen der letzten drei Monate sowie Mietvertrag. Bei Wohneigentum benötigen wir einen Nachweis der aktuellen Wohnkosten, Kreditkosten und Grundbuchauszug.
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Unterlagen von Rentner*innen
aktueller Rentenbescheid, aktueller Rentenversicherungsverlauf, Nachweise Ihrer Mietzahlungen der letzten drei Monate sowie Mietvertrag. Bei Wohneigentum benötigen wir einen Nachweis der aktuellen Wohnkosten, Kreditkosten und Grundbuchauszug.
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bei Bezug von öffentliche Leistungen nach dem SGB II
Sollten Sie und Ihre Familie zusätzlich öffentliche Leistungen nach dem SGB II ("Bürgergeld") oder SGB XII (Sozialhilfe, Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung) beziehen, müssen Sie nachweisen, dass Sie innerhalb der letzten 24 Monate mindestens 20 Monate in Vollzeit gearbeitet haben.
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Unterlagen bei bestehender Krankheit und/oder Schwerbehinderung
Falls vorhanden benötigen wir von Ihnen Ihren Schwerbehindertenausweis mit dem vollständigen Bescheid über Ihre eingetragene Schwerbehinderung, ein ärztliches Fachgutachten über Ihre festgestellte Arbeitsunfähigkeit oder teilweise Arbeitsunfähigkeit mit Angaben über Ihre leistbaren Arbeitsstunden, ein ärztliches Attest eines*einer Fachärzt*in, sofern Ihre Erkrankung Sie daran hindert die erforderlichen Kenntnisse der deutschen Sprache oder Kenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung zu erbringen, Pflegegeldbescheid oder Ihr Pflegegutachten mit Nachweis der eingetragenen Pflegestufe.
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Unterlagen bei Antragstellung in Vertretung
Bestellung mit allen Kontaktdaten des Bevollmächtigten oder Vollmacht der juristischen Vertretung/Rechtsanwalt*in