Auf dieser Seite finden Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen rund um das Thema Einbürgerung.

Kann ich auch eingebürgert werden, wenn ich noch nicht seit fünf Jahren in Deutschland lebe?

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Muss ich meine bisherige Staatsangehörigkeit aufgeben?

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Ich bin rechtskräftig wegen einer Straftat verurteilt worden. Kann ich mich trotzdem einbürgern lassen?

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Meine persönlichen Angaben haben sich seit der Antragsstellung geändert. Muss ich diese mitteilen?

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Mein Nationalpass oder mein Aufenthaltstitel läuft bald ab. Muss ich das Dokument verlängern lassen, obwohl ich bereits die deutsche Staatsangehörigkeit beantragt habe?

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Kann ich reisen, auch wenn ich noch nicht eingebürgert bin?

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Kann ich meine frühere Staatsangehörigkeit wieder annehmen?

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Was passiert mit dem Auflagenbescheid bei türkischen Staatsangehörigen?

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