Wenn Sie Ihre Lebenspartnerschaft im Ausland geschlossen haben, können Sie beim Standesamt Ihres Wohnortes einen Antrag auf Eintragung Ihrer Partnerschaft im Lebenspartnerschaftsregister stellen.

Voraussetzung ist, dass Sie oder Ihr*e Partner*in die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen, asylberechtigt, ausländischer Flüchtling oder staatenlos sind.

Benötigte Dokumente

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Downloads und Infos

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Einige spezielle Anforderungen

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Urkundenservice

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Vorsprache

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Gebühren

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Kontakt und Erreichbarkeit

Anschrift
Eheregister
Gülichplatz 1-3
50667 Köln
  • Der Eingangsbereich ist für Rollstuhlfahrende voll zugänglich.
  • Es ist ein Personenaufzug vorhanden.
  • Die Toiletten sind für Rollstuhlfahrende voll zugänglich.
Zeichenerklärung
Telefon
0221 / 221-28135
Telefax
0221 / 221-25788
Kontakt
Öffnungszeiten

Montag und Donnerstag, 8 bis 16 Uhr
Dienstag, 8 bis 18 Uhr
Mittwoch und Freitag, 8 bis 12 Uhr

Eine persönliche Vorsprache ist nur nach Terminvereinbarung möglich.

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