In Gewerbe- und Industriebetrieben fallen oft gefährliche Abfälle an, die wegen ihrer Schadstoffbelastung nicht über den städtischen Hausmüll oder die Schadstoffsammlung entsorgt werden dürfen.

Überwachung

Die ordnungsgemäße Verwertung sowie die verträgliche Beseitigung dieser Abfälle überwachen wir mit folgenden Maßnahmen:

  • Betriebsbegehungen und Beratung der abfallerzeugenden Betriebe insbesondere mit Blick auf Abfallvermeidungsmaßnahmen
  • Prüfung der Entsorgungswege im Vorfeld geplanter Entsorgungsmaßnahmen
  • Prüfung von Abbruchkonzepten und Abschlussdokumentationen bei Abbruchmaßnahmen
  • Prüfung von Registern und Entsorgungsbelegen

Verwertung und verträgliche Beseitigung von Abfällen

Im Zusammenhang mit der ordnungsgemäßen Verwertung sowie der verträglichen Beseitigung von Abfällen sind eine Vielzahl von Vorschriften und Bestimmungen zu beachten, unter anderem:

Altholzverordnung Gewerbeabfallverordnung

Die Nachweisführung

Ausführliche Informationen zur Nachweisführung Nachweisführung bei der Entsorgung von gewerblichen Abfällen Abfallerzeugernummer Das elektronische Abfallnachweisverfahren (eANV)

Anzeigen und Erlaubnisse

Anzeige für gewerbliche oder gemeinnützige Sammlungen gemäß § 18 Kreislaufwirtschaftsgesetz Anzeige nach § 53 Kreislaufwirtschaftsgesetz Erlaubnis nach § 54 Kreislaufwirtschaftsgesetz

Weitere Informationen

Bodendeponien und Kiesgruben Recyclingmaterial

Links zum Thema Abfall

AIDA - Informationsplattform Abfall in Nordrhein-Westfalen Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW - Wohin mit Stoffen und Abfällen aus Abbruch- und Renovierungsarbeiten Thema Abfall beim Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen