Information für gewerbliche Abfallerzeugende, Abfallentsorgende und Abfallbefördernde

Allgemeine Informationen

Seit dem 1. April 2010 ist das elektronische Abfallnachweisverfahren für gefährliche Abfälle nach der Nachweisverordnung Pflicht. Das bedeutet, Entsorgungsnachweise, Sammelentsorgungsnachweise, Begleitscheine und Register werden digital erstellt, signiert und versendet. Dies gilt für Sie als Abfallerzeuger*in, Abfallentsorger*in sowie als Abfallbeförderer*in.

Wie wird das elektronische Nachweisverfahren abgewickelt?

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Wie werden die elektronischen Dokumente unterschrieben?

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Wie steht es mit der Datensicherheit?

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Wie erfolgt die einheitliche Datenübermittlung?

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Das elektronische Abfallnachweisverfahren (eANV) in der Praxis

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Unsere Empfehlung

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Haben Sie noch Fragen?

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Weiterführende Links

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