Zusätzlich sind Antragstellungen für kurzfristig geplante Projektideen auch unterjährig bis zum jeweils 30. Juni eines Jahres möglich. Sprechen Sie hierzu bitte Ihr zuständiges Referat im Kulturamt an. Hierbei sind zur verlässlichen Verausgabung aller Fördermittel Zuschussobergrenzen festgelegt. Die Obergrenzen kommunizieren wir im Beratungsgespräch sowie in den bei Antragstellung zu beachtenden Merkblättern.
Bitte nutzen Sie zur Antragstellung unser Online-Förderportal.