Das Kulturamt vergibt für den Zeitraum von 2025 bis 2028 erneut die mehrjährige Projektförderung in der Sparte Tanz.
Voraussetzungen für die Förderung sind:
- eine herausragende professionelle künstlerische Tätigkeit als Kompanie, Tanzeinrichtung oder Choreograph*in im Bereich des freien zeitgenössischen Tanzes
- Arbeitsschwerpunkt mit kontinuierlicher, öffentlicher Präsenz in Köln
- Nachweis mehrjähriger künstlerischer Erfolge
- Nachweis einer gesicherten Drittmittelfinanzierung über mehrere Jahre (für mindestens zwei weitere Jahre)
- die Bewerber*innen müssen auf einen kontinuierlichen, mehrjährigen und erfolgreichen Spielbetrieb zurückblicken können
Bei der mehrjährigen Projektförderung unterstützen wir die Tätigkeit der Bewerber*in mit einer festen Fördersumme pro Jahr. Dabei streben wir eine Staffelung zwischen 15.000 Euro und 40.000 Euro jährlich an, diese Summe steht indes unter dem Haushaltsvorbehalt. Sie können diese Förderung in Abstimmung mit unserem Kulturamt auf verschiedene Einzelprojekte verteilen. Förderfähig sind allein projektbezogene Kosten. Betriebskosten, wie beispielsweise Mieten oder Gehälter für dauerhaft angestelltes Personal, können mit dieser Förderart nicht bezuschusst werden.
Nähere Informationen für die mehrjährige Projektförderung erhalten Sie unter dem Stichwort "Mehrjährige Projektförderung Tanz" auf Anfrage per E-Mail an:
Die Bewerbungsfrist ist abgelaufen.