Haben Sie Ihre Schlüssel verloren oder wurden sie Ihnen gestohlen?
Vielleicht wurden sie gefunden und in unserem Fundbüro abgegeben. Fragen Sie nach oder suchen Sie online!
Bitte beachten Sie, dass Fundgegenstände in der Regel erst circa zwei bis drei Wochen nach Verlust bei uns eintreffen.
Sie können Ihren Schlüssel, der eventuell bei uns ist, auch online suchen.
Wenn Sie der Meinung sind, dass eine der aufgelisteten Schlüssel Ihr Eigentum ist, nehmen Sie über ein Formular mit Ihrer Beschreibung des verlorenen Gegenstandes Kontakt mit uns auf. Wir melden uns bei Ihnen, wenn Ihre Beschreibung dem Fundgegenstand entspricht.
Für den Abgleich des Zweitschlüssels müssen Sie persönlich vorsprechen. Handelt es ich um einen Kfz-Schlüssel, müssen Sie zusätzlich das Kraftfahrzeug vorführen. Sie können auch eine Person mit der Abholung Ihres verlorenen Gegenstandes beauftragen. Die beauftragte Person muss folgendes vorlegen:
- eine schriftliche Vollmacht von Ihnen
- den eigenen Personalausweis und
- den Personalausweis der Person, die den Gegenstand verloren hat.
Gebühren fallen für die Aufbewahrung an. Sie werden bei der Aushändigung des Fundgegenstandes fällig. Ihre Höhe orientiert sich am Wert des Gegenstandes:
- bis 25 Euro = kostenfrei
- 26 bis 150 Euro = 10 Euro
- 151 Euro bis 500 Euro = 15 Euro
- über 500 Euro = 20 Euro
- je weitere angefangene 500 Euro = 20 Euro
Falls sich der verlorene Gegenstand nicht im Fundbüro befindet, können wir darüber eine Bescheinigung zur Vorlage bei der Versicherung ausstellen. Für diese Bescheinigung erheben wir eine Verwaltungsgebühr in Höhe von 12 Euro zuzüglich Porto.