Sie haben Ihr Handy verloren oder es wurde Ihnen gestohlen?
Vielleicht wurde es gefunden und in unserem Fundbüro abgegeben. Fragen Sie nach oder suchen Sie online!
Bitte beachten Sie, dass Fundgegenstände in der Regel erst circa zwei bis drei Wochen nach Verlust bei uns eintreffen.
Sie können Ihr Mobiltelefon, das eventuell bei uns ist, auch online suchen.
Wenn Sie der Meinung sind, dass eines der aufgelisteten Mobiltelefone Ihr Eigentum ist, nehmen Sie über ein Formular, mit Ihrer Beschreibung des verlorenen Handys unter Angabe der IMEI-Nummer Kontakt mit uns auf. Sie erhalten eine Antwort, wenn Ihre Beschreibung dem Fundgegenstand entspricht.
Zur Online-Suche nach Fundgegenständen
Eine persönliche Vorsprache ist nur erforderlich, wenn Sie den Fundgegenstand abholen kommen. Sie können auch eine Person mit der Abholung Ihres verlorenen Gegenstandes beauftragen. Die beauftragte Person muss folgendes vorlegen:
- eine schriftliche Vollmacht von Ihnen
- den eigenen Personalausweis und
- den Personalausweis der Verliererin oder des Verlieres
- den Eigentumsnachweis über den verlorenen Gegenstand (Kaufbeleg oder Rechnung)
- die IMEI-Nummer - finden Sie in den Kaufunterlagen oder in der Rechnung
Gebühren fallen für die Aufbewahrung an. Sie werden bei der Aushändigung des Fundgegenstandes fällig. Ihre Höhe orientiert sich am Wert des Gegenstandes:
- bis 25 Euro = kostenfrei
- 26 bis 150 Euro = 10 Euro
- 151 Euro bis 500 Euro = 15 Euro
- über 500 Euro = 20 Euro
- je weitere angefangene 500 Euro = 20 Euro
Falls sich der verlorene Gegenstand nicht im Fundbüro befindet, können wir darüber eine Bescheinigung zur Vorlage bei der Versicherung ausstellen. Für diese Bescheinigung erheben wir eine Verwaltungsgebühr in Höhe von 12 Euro zuzüglich Porto.