Ihr Fahrrad wurde gestohlen?
Vielleicht wurde es gefunden und in unserem Fundbüro abgegeben. Fragen Sie nach oder suchen Sie online!
Bitte beachten Sie, dass Fundgegenstände in der Regel erst circa zwei bis drei Wochen nach Verlust bei uns eintreffen.
Sollte die Rahmennummer nicht bekannt sein, so können Sie unter Angabe des Fabrikats und der Farbe telefonisch erfragen, ob das Fahrrad abgegeben wurde. Für die Abholung des Fahrrades ist in diesem Fall jedoch grundsätzlich eine persönliche Vorsprache erforderlich.
Benötigen Sie eine Versicherungsbescheinigung für Ihr abhanden gekommenes Fahrrad oder einer anderen Sache, können Sie die Bescheinigung schriftlich oder per E-Mail mit einer detaillierten Beschreibung der verlorengegangenen Sache beantragen.
E-Mail an fundbuero@stadt-koeln.de
Die Bescheinigung wird jedoch erst vier Wochen nach Verlust ausgestellt. Dazu benötigen wir den Eigentumsnachweis und eine Versicherungsbestätigung.
Die Gebühr beträgt 12 Euro zuzüglich Versandkosten.
Eine persönliche Vorsprache ist nur erforderlich, wenn Sie den Fundgegenstand abholen kommen. Sie können auch eine Person mit der Abholung Ihres verlorenen Gegenstandes beauftragen. Die beauftragte Person muss folgendes vorlegen:
- eine schriftliche Vollmacht von Ihnen
- den eigenen Personalausweis und
- den Personalausweis der Person, die den Gegenstand verloren hat
- den Eigentumsnachweis über den verlorenen Gegenstand (Kaufbeleg oder Rechnung).
Gebühren fallen für die Aufbewahrung an. Sie werden bei der Aushändigung des Fundgegenstandes fällig. Ihre Höhe orientiert sich am Wert des Gegenstandes:
- bis 25 Euro = kostenfrei
- 26 bis 150 Euro = 10 Euro
- 151 Euro bis 500 Euro = 15 Euro
- über 500 Euro = 20 Euro
- je weitere angefangene 500 Euro = 20 Euro
Falls sich der verlorene Gegenstand nicht im Fundbüro befindet, können wir darüber eine Bescheinigung zur Vorlage bei der Versicherung ausstellen. Für diese Bescheinigung erheben wir eine Verwaltungsgebühr in Höhe von 12 Euro zuzüglich Porto.