Sie haben ein Fahrzeug verkauft oder verschenkt? Hier erfahren Sie, was Sie unserer Zulassungsstelle mitteilen müssen.

Benötigte Dokumente

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Downloads und Infos

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Was ist zu beachten und zu tun?

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Nach dem Verkauf abmelden

Wenn Sie ein Fahrzeug verkaufen oder verschenken, sollten Sie es nur im abgemeldeten Zustand übergeben. Wenn das Fahrzeug später abgemeldet wird, aber der*die Käufer*in es vorher nicht sofort auf ihren oder seinen Namen zugelassen hat, können Probleme entstehen.

Bitte beachten Sie auch, dass seit dem 1. Oktober 2019 die Möglichkeit besteht, dass der*die Käufer*in der/die nicht in Köln wohnhaft ist, das Kölner Kennzeichens des Fahrzeuges übernehmen kann. Nur wenn Sie das Fahrzeug vorher außer Betrieb setzen, also abmelden, kann das Kennzeichen für Sie reserviert und für Ihr neues Fahrzeug verwendet werden.  

Verkauf sofort der Zulassungsstelle melden

Unabhängig davon, ob Sie das Fahrzeug im noch zugelassenen oder bereits abgemeldeten Zustand übergeben, sind Sie nach dem Gesetz verpflichtet, den Verkauf unverzüglich der Zulassungsstelle mitzuteilen, bei der Sie zuletzt ein Kennzeichen für Ihr Fahrzeug erhalten haben. Dazu können Sie beispielsweise den Kaufvertrag in Kopie übersenden oder faxen.

Was ist noch zu tun?

Es ist wichtig, dass im Kaufvertrag steht, dass die Käuferin oder der Käufer alle wichtigen Unterlagen erhalten hat (Fahrzeugbrief, Fahrzeugschein oder Zulassungsbescheinigungen Teil I und II sowie die amtlichen Kennzeichen).

Außerdem muss der vollständige Name des*der Käufer*in mit Anschrift angegeben werden. Die Übergabe der Dokumente muss von dem*der Käufer*in per Unterschrift belegt sein.

Dazu können Sie die Verkaufsanzeige unter "Download und Infos" nutzen.

Der*die neue Besitzer*in benötigt außerdem den Bericht über die letzte Hauptuntersuchung (HU), sofern aufgrund des Alters des Fahrzeuges eine solche Untersuchung schon fällig war.

Als bisherige*r Halter*in sollten Sie auch Ihre Kfz-Versicherung über den Verkauf des Fahrzeugs informieren.

Neue Fahrzeugpapiere

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Vorsprache

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Gebühren

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Kontakt und Erreichbarkeit

Anschrift
Kfz-Zulassungsstelle Köln
Max-Glomsda-Straße 4
51105 Köln
  • Der Eingangsbereich ist für Rollstuhlfahrende voll zugänglich.
  • Markierte Behindertenparkplätze sind vorhanden.
  • Es ist ein Personenaufzug vorhanden.
  • Die Toiletten sind für Rollstuhlfahrende voll zugänglich.
Zeichenerklärung
Telefon
0221 / 221-26635
Telefax
0221 / 221-26435
Kontakt
Öffnungszeiten

Montag, 7 Uhr bis 14 Uhr
Dienstag, 7 Uhr bis 18 Uhr
Mittwoch, 7 Uhr bis 13 Uhr
Donnerstag, 7 Uhr bis 16 Uhr
Freitag, 7 Uhr bis 13 Uhr

Anfahrt

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