Seit dem 30. Januar 2014 muss bei der Zulassung eines Fahrzeuges ein SEPA-Lastschriftmandat zum Einzug der Kraftfahrzeugsteuer von einem Konto erteilt werden. Ohne dieses Mandat darf die Zulassungsbehörde einen Antrag auf Zulassung eines Fahrzeuges nicht bearbeiten. Das SEPA-Mandat ist auch dann nötig, wenn die Daten bereits zu einem anderen Fahrzeug erfasst wurden.
Das SEPA-Mandat muss zwingend mit 2 Unterschriften versehen werden. Es ist die Unterschrift des*der Kontoinhaber*in und die Unterschrift des*der Fahrzeughalter*in erforderlich.
Das SEPA-Lastschriftmandat können Sie bei "Downloads und Infos" herunterladen.
Sollten Sie kein Konto haben, wenden Sie sich bitte zunächst an das für die Verwaltung der Kraftfahrzeugsteuer zuständige Hauptzollamt Köln in der Stolberger Straße 200, 50933 Köln.
Beachten Sie zum SEPA-Mandat auch unsere allgemeinen Informationen:
Zulassung von Kraftfahrzeugen nur noch mit SEPA-Lastschriftmandat
23,60 Euro bei Wiederzulassung, wenn bereits eine Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II vorhanden sind.
Die zusätzlichen Gebühren beim Umtausch des alten Fahrzeugbriefs auf die Zulassungsbescheinigung Teil II betragen 5,10 Euro.
Behalten Sie die Kennzeichen und bringen die alten Schilder mit kommt nur eine Gebühr von 2,60 Euro hinzu.
Wird ein neues Kennzeichen zugeteilt, beträgt die Gebühr 39,00 Euro zuzüglich Wunschkennzeichen, das wären zwischen 10,20 Euro bis 12,80 Euro dazu, siehe Wunschkennzeichen bei "Downloads und Infos".
Die Gebühren zahlen Sie bitte mit Karte, wir akzeptieren Girocard, Debit- oder Kreditkarten.
Die Gebühren für die Online-Wiederzulassung:
- 11,20 Euro für die Wiederzulassung, inklusive der Gebühren des Kraftfahrt-Bundesamtes (0,60 Euro),
- sowie 2,85 Euro für den Versand der Unterlagen an Sie per Einschreiben,
zahlen Sie bitte mit Kreditkarte.
Zusätzlich fallen Kosten für die Kennzeichenschilder an. Kennzeichen bekommen Sie bei den ortsansässigen Schilderherstellerfirmen.