Wenn sich Ihre Kölner Adresse oder Ihre Firmenanschrift geändert hat, sind Änderungen in den Fahrzeugpapieren erforderlich. Die neue Anschrift wird entweder mittels Aufkleber auf dem Fahrzeugschein oder der Zulassungsbescheinigung Teil I oder durch eine Neuausstellung der Zulassungsbescheinigung Teil I geändert. Die Zulassungsbescheinigung Teil II muss nicht vorgelegt werden. Wenn Sie noch in Besitz der vor Oktober 2005 ausgestellt Fahrzeugpapiere (Fahrzeugbrief und Fahrzeugschein) sind, ist die Vorlage beider Dokumente erforderlich.

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