Wenn sich Ihre Anschrift oder Ihr Name geändert hat, müssen Sie Ihren Personalausweis, Pass und Führerschein sowie Ihre Fahrzeugpapiere aktualisieren oder erneuern lassen.
Bei der Abmeldung Ihres Wohnsitzes im Kundenzentrum können Sie Ihre Auslandsanschrift hinterlassen. Diese wird im Melderegister gespeichert. So können wir später Kontakt zu Ihnen aufnehmen, beispielsweise bei Wahlen.
Ihr Bewohnerparkausweis wird mit der Abmeldung Ihres Wohnsitzes automatisch ungültig. Die im Voraus gezahlte Gebühr wird nicht erstattet.
Deutsche Staatsangehörige, die im Ausland wohnen, wenden sich in Pass- und Ausweisangelegenheiten bitte an die für sie zuständige Auslandsvertretung.
Das Auswärtige Amt in Berlin hält für Sie wichtige Hinweise und eine Übersicht über die zuständigen Pass- und Personalausweisbehörden im Ausland bereit.
Dazugehörige Dienstleistungen und weitere Informationen:
Abmeldung Ihres Wohnsitzes
Bewohnerparkausweis
Ausweise und Pässen für Deutsche mit Wohnsitz im Ausland
Ob Sie persönlich vorsprechen müssen oder ob Sie eine andere Person zur Erledigung Ihres Anliegens bevollmächtigen können, entnehmen Sie bitte der Seite zu der Dienstleistung, die Sie konkret erledigen möchten (siehe "Dazugehörige Dienstleistungen und Informationen", die den jeweiligen Überschriften zugeordnet sind.)
Die Änderung Ihrer Anschrift im Personalausweis oder Ihres Wohnsitzes im Reisepass ist gebührenfrei.
Die Gebühren für einen neuen Personalausweis, Reisepass, Kinderreisepass oder Führerschein und die Änderung von Fahrzeugpapieren entnehmen Sie bitte den "Dazugehörigen Dienstleistungen und Informationen", die den jeweiligen Überschriften zugeordnet sind.
Die Gebühren zahlen Sie bitte ausschließlich bargeldlos, also mit ec- oder Kreditkarte.