Sie haben Ihren Hauptwohnsitz oder Nebenwohnsitz in einem Bewohnerparkgebiet und sind im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis? Wenn Sie nicht über einen privaten Stellplatz verfügen, können Sie für Ihren Pkw oder Ihr Motorrad einen Bewohnerparkausweis beantragen.
Halterbestätigung
Wenn das Fahrzeug nicht auf den*die antragstellende*n Bewohner*in des Parkgebietes zugelassen ist, benötigen wir eine schriftliche Bestätigung des*der Halter*in. Aus der Bestätigung muss hervorgehen, dass das Fahrzeug von Ihnen als Fahrer*in dauerhaft und auch zu privaten Zwecken genutzt wird. Bitte beachten Sie, dass wir von einer dauerhaften Nutzung nur ausgehen können, wenn Sie als antragstellende Person im Besitz eines gültigen Führerscheins sind (auch Führerschein ab 17).
- Bei Privatfahrzeugen gilt die Halterbescheinigung nur in Verbindung mit einem gültigen Ausweisdokument beziehungsweise einer Ausweiskopie des*der Halter*in.
- Bei Firmenfahrzeugen muss die Halterbescheinigung mit einem Firmenstempel versehen sein.
Eine Bescheinigung zur Nutzungsüberlassung für Privatfahrzeuge und eine Bescheinigung für Firmenfahrzeuge können Sie unter "Downloads und Infos" herunterladen.
Bitte bringen Sie die Bescheinigung bei der Antragstellung Ihres Bewohnerparkausweises mit.
Besondere Halterbestätigung und weitere Unterlagen bei privatem Carsharing
Teilen sich zwei oder mehrere Personen, die in unterschiedlichen Bewohnerparkgebieten gemeldet sind, ein Fahrzeug, kann für jedes Bewohnerparkgebiet ein Bewohnerparkausweis ausgestellt werden.
Wenn Sie im Rahmen von privatem Carsharing einen Bewohnerparkausweis für ein Fahrzeug beantragen möchten, das nicht auf Sie zugelassen ist, benötigen wir bei der Antragstellung folgende Unterlagen von Ihnen:
- Eine Bestätigung, aus der hervorgeht, dass kein weiteres Fahrzeug auf eine in Ihrem Haushalt lebende Person zugelassen ist oder dem Haushalt als Dienst- oder Firmenfahrzeug zur Verfügung steht. Diese ist von jedem Teilnehmenden des privaten Carsharings, auch von den Fahrzeughaltenden selbst, vorzulegen.
- Eine Bestätigung des*der Halter*in, dass Sie das Fahrzeug im Rahmen eines privaten Carsharings nutzen. Diese Bescheinigung gilt nur in Verbindung mit einem gültigen Ausweisdokument oder einer Ausweiskopie des*der Halter*in.
- Eine Kopie der gültigen Fahrerlaubnis von allen Personen, die am privaten Carsharing teilnehmen.
Die Vordrucke "Bestätigung einziges Kraftfahrzeug bei privatem Carsharing" und "Halterbestätigung bei privatem Carsharing" können Sie unter "Downloads und Infos" herunterladen.
Sie können den Bewohnerparkausweis mit einer Gültigkeitsdauer von sechs, zwölf oder 24 Monaten beantragen. Für Leih- und Mietfahrzeuge sowie Fahrzeuge mit Saisonkennzeichen können Sie auch Bewohnerparkausweise mit einer kürzeren Gültigkeitsdauer beantragen. Gleiches gilt, wenn Sie einen privaten Stellplatz vorübergehend nicht nutzen können.
Bewohnerparkausweise im Rahmen von privatem Carsharing stellen wir abweichend hiervon nur mit einer Gültigkeit von sechs oder zwölf Monaten aus.
Ein Verlängerungsantrag ist grundsätzlich nicht erforderlich. Falls Sie bereits einen Bewohnerparkausweis besitzen, werden Sie etwa drei Monate vor Ablauf der Gültigkeit des Ausweises von uns angeschrieben. Sie können sich auch per E-Mail benachrichtigen lassen. Wenn Sie uns Ihre Adresse mitteilen, erhalten Sie von uns eine E-Mail mit dem Kassenzeichen, das Sie dann bitte bei der Überweisung der Gebühr für Ihren neuen Bewohnerparkausweis angeben.
Mitteilung der E-Mail-Adresse
Nach Überweisung der Gebühr bekommen Sie Ihren neuen Ausweis zugesandt. Falls Ihnen eine Benachrichtigung vier Wochen vor Ablauf des Ausweises noch nicht vorliegt, setzen Sie sich bitte mit einem Kundenzentrum in Verbindung.
Wenn Sie die Gebühr nicht rechtzeitig überwiesen haben und kurzfristig einen neuen Ausweis benötigen, sprechen Sie bitte im Kundenzentrum Ihrer Wahl vor. Oder Sie nutzen "Bewohnerparken online", das die Funktion der elektronischen Gebührenüberweisung enthält. Nachdem Sie die Gebühr elektronisch überwiesen haben, prüfen wir Ihren Antrag. Nach erfolgter Überprüfung erhalten Sie eine E-Mail an die von Ihnen angegebene E-Mail-Adresse mit einer PDF-Datei im Anhang. Aus dieser können Sie sich den neuen Ausweis mit der beantragten Gültigkeitsdauer direkt ausdrucken.
Privates Carsharing
Wenn Sie einen Bewohnerparkausweis, der im Rahmen von privatem Carsharing ausgestellt wurde, nach Ablauf seiner Gültigkeit verlängern lassen möchten, müssen Sie in einem Kundenzentrum vorsprechen und alle Unterlagen erneut vorlegen.
Bitte sprechen Sie persönlich vor.
Sie können sich aber auch durch eine bevollmächtigte Person vertreten lassen. In diesem Fall benötigen wir:
- eine Vollmacht
- den Führerschein sowie den Personalausweis oder Pass der vollmachtgebenden Person (Kopien genügen)
- ein gültiges Ausweisdokument der bevollmächtigten Person
Der Bewohnerparkausweis wird Ihnen bei Vorsprache sofort ausgestellt.
Die Gebühren eines Bewohnerparkausweises richten sich nach der Größe des Fahrzeugs sowie nach der Gültigkeitsdauer:
Gültigkeitsdauer | Fahrzeuge bis 4.109 Millimeter | Fahrzeuge 4.110 bis 4.709 Millimeter | Fahrzeuge ab 4.710 Millimeter |
---|
6 Monate | 65 Euro | 70 Euro | 75 Euro |
12 Monate | 100 Euro | 110 Euro | 120 Euro |
24 Monate | 170 Euro | 190 Euro | 210 Euro |
Darüber hinaus werden folgende Gebühren erhoben:
- 10 Euro für Änderungen
- 10 Euro für einen Ersatz-Bewohnerparkausweis
- 2,10 Euro für eine Ausweistasche, um den Bewohnerparkausweis deutlich sichtbar hinter der Windschutzscheibe anzubringen
Zahlungsmittel
Informationen zu den Zahlungsmitteln in unseren Kundenzentren
Wenn Sie Ihren Bewohnerparkausweis online beantragen oder verlängern, ist im Verfahren eine elektronische Bezahlfunktion eingebunden. Weitere Informationen zu ePayment finden Sie unter der Überschrift "Bewohnerparken online".