Informationen in Leichter Sprache.

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Ein Papier mit dem Wort Bescheinigung, einem Text und einer Unterschrift. © Reinhild Kassing

Sie haben Ihre Zulassungs-Bescheinigung Teil 1 verloren?

Oder die Zulassungs-Bescheinigung wurde geklaut?

Dann können Sie einen Ersatz von uns bekommen.

Wichtig:

Seit dem Jahr 2005 gibt es in Deutschland

neue Fahrzeug-Papiere:

1. Der Fahrzeug-Schein heißt jetzt:

Zulassungs-Bescheinigung Teil 1.

Sie bekommen die Zulassungs-Bescheinigung Teil 1,

wenn Sie Ihr Fahrzeug bei der Zulassungs-Stelle anmelden.

Die Bescheinigung ist ein Nachweis für das Anmelden.

Damit zeigen Sie: Mein Fahrzeug ist beim Amt gemeldet.

Ein rotes Auto. © Reinhild Kassing

2. Der Fahrzeug-Brief heißt jetzt:

Zulassungs-Bescheinigung Teil 2.

Sie bekommen die Zulassungs-Bescheinigung Teil 2,

wenn Sie ein Fahrzeug kaufen.

Die Bescheinigung ist ein Nachweis für den Besitz.

Damit zeigen Sie: Ich darf das Fahrzeug nutzen.

Eine Hand in einem roten Dreieck. Der Zeige-Finger zeigt nach oben. © Reinhild Kassing

 Achtung:

Die alten Fahrzeug-Papiere bleiben weiterhin gültig.

Aber wenn Sie Ihre alten Fahrzeug-Papiere verlieren,

dann bekommen Sie jetzt die neuen Zulassung-Bescheinigungen.

Das bedeutet:

Sie bekommen keinen neuen Fahrzeug-Schein.

Sie bekommen jetzt die Zulassungs-Bescheinigung Teil 1.

Mehr Informationen zu den neuen Fahrzeug-Papieren – in Alltags-Sprache

Wie bekomme ich Ersatz-Papiere?

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Welche Papiere brauche ich dafür?

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Muss ich persönlich zur Zulassungs-Stelle?

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Wie viel kostet das?

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Wo bekomme ich Ersatz-Papiere?

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Weitere Informationen

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